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MELDUNG/1035: COVID-19 - Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden sicherstellen (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 24. April 2020

COVID-19 - "Flexiblere Regelungen erforderlich, um Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden sicherzustellen"


Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in der aktuellen COVID-19-Pandemie einen flexibleren Verordnungsprozess, um die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden im ambulanten Bereich sicherzustellen. "In Deutschland leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Die Versorgung im ambulanten Bereich ist aktuell gefährdet, da physische Kontakte zwischen Patient und Arzt derzeit vermieden werden", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed unterstützt eine entsprechende Forderung des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne, die er in dieser Woche vorlegte. Dabei geht es um Verordnungen auf Grundlage von telemedizinischen Kontakten oder einer Versorgung von Wundpatienten ohne ärztliche Verordnung durch Homecare-Experten, die die Patienten im häuslichen Bereich betreuen.

Durch die Versorgung der Patienten mit chronischen Wunden in häuslicher Umgebung oder Pflegeeinrichtungen durch Wundexperten, Homecare-Unternehmen oder Pflegekräfte werden unnötige Hospitalisierungen vermieden sowie die unmittelbare Versorgung im Anschluss an einen stationären Aufenthalt sichergestellt. "Die aktuellen pandemischen Entwicklungen stellen diese Wundversorger jedoch vor akute Herausforderungen", schreibt der BVMed an das Bundesgesundheitsministerium. So kommt es aktuell bei chronischen Wundpatienten und der Versorgung mit Verbandmitteln in der Praxis zu Versorgungsschwierigkeiten, weil Neu- und Folgeverordnungen für die Versorgung chronischer Wunden nicht ausgestellt werden können.

Zwar können viele Patienten nach den jüngsten Anpassungen der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) im Zuge von COVID-19 sowie den Sonderregelungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) eine Verordnung per Post erhalten, ohne vorab physisch einen Arzt aufgesucht zu haben. Versorgungen mit Verbandmitteln bedürfen jedoch grundsätzlich einer ersten ärztlichen Begutachtung vor Ausstellung einer Verordnung. "Dieser persönliche Kontakt ist in der aktuellen Krisensituation jedoch oftmals nicht möglich", so der BVMed. Daher gelangen vor allem Neupatienten mit chronischen Wunden nur sehr schwer an erforderliche Rezepte. Der BVMed schlägt deshalb unter anderem folgende bürokratische Erleichterungen bei der Verordnung von Verbandmitteln, aber auch bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung und Blutzuckerteststreifen vor:

  • In Behandlung befindliche Wundpatienten, die aufgrund vorübergehender Praxisschließungen eine neue Arztpraxis aufsuchen müssten, dürfen auch ohne ärztliche Verordnung auf der Grundlage einer Bedarfserhebung durch die bisher versorgenden Wundexperten, Homecarer, Pflegedienste und weitere legitimierte Versorgungsexperten versorgt werden.
  • Die Ausstellung einer Verordnung für die erforderlichen Verbandmittel und damit die zeitnahe Versorgung von Neupatienten müssen auch auf Basis einer telemedizinischen Erstanamnese möglich sein.

Außerdem weist der BVMed erneut darauf hin, dass auch der Homecare-Bereich mit seinen medizinischen Fachkräften bei der zentral gesteuerten Versorgung der öffentlichen Stellen mit medizinischer Schutzausrüstung bedacht werden muss, damit die Versorgung der Patienten vor Ort sichergestellt werden kann. "Homecare muss Teil der Verteilung von Schutzausrüstung durch das Beschaffungsamt des Innenministeriums werden", so die BVMed-Forderung.


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BVMed-Pressemeldung 56/20
https://www.bvmed.de/flexiblere-regelungen-erforderlich-um-versorgung-von-patienten-mit-chronischen-wunden-sicherzustellen

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 56/20 vom 24. April 2020
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2020

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