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MELDUNG/1060: Keine Abschiebungen mehr aus Krankenhäusern in Schleswig-Holstein (SHÄB)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 9, September 2023

Keine Abschiebungen mehr aus dem Krankenhaus

von PM/RED


Ausreisepflichtige Menschen werden in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr abgeschoben, solange sie sich in stationärer Behandlung befinden. Mit einer entsprechenden Änderung des Rückführungserlasses wird klargestellt, dass ein stationärer Klinikaufenthalt im Regelfall ein Abschiebungs- oder Überstellungshindernis darstellt.

Wie das Kieler Sozialministerium mitteilte, wird damit künftig in der Regel die Entlassung aus dem Krankenhaus abgewartet, um dann zu prüfen, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen angepasst werden. Dafür muss erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden. Im Benehmen mit dem behandelnden Arzt ist eine Prognose über den Zeitpunkt der Entlassung einzuholen. "Ergibt sich entgegen der Prognose ein weiterer stationärer Behandlungsbedarf, steht dies dem Vollzug der Abschiebung entgegen", teilte das Sozialministerium mit. Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein bezeichnete den Erlass als überfälligen Schritt. Landespastor Heiko Naß sagte: "Hier muss die ärztliche Diagnose Vorrang haben. Erst nach der Entlassung durch den behandelnden Arzt darf ein Abschiebeverfahren, sofern erforderlich, wiederaufgenommen werden." Naß erwartet, dass der Erlass nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch der Klinikbelegschaft und den Mitpatienten mehr Sicherheit geben wird.

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Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt Nr. 9, September 2023
76. Jahrgang, Seite 6
Herausgeber: Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-0, Fax: 04551/803-101
E-Mail: info@aeksh.de
Internet: www.aeksh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 6. Oktober 2023

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