Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Berlin, 19. Dezember 2012
Vorschlag zu Änderungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie von der EU-Kommission verabschiedet
Drogenbeauftragte: Vorschlag für neue EU-Tabakproduktrichtlinie - ein weitgehender Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
Die EU-Kommission hat sich heute auf einen Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie geeinigt. Der Entwurf sieht unter anderem das Verbot bestimmter Zusatzstoffe in Tabakwaren vor. Darüber hinaus werden Regelungen zu kombinierten und größeren Bildwarnhinweisen sowie zu Verpackungs- und Standardgrößen von Zigaretten vorgeschlagen.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:"Als Drogenbeauftragte begrüße ich die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union. Sie ist ein Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch mehr Aufklärung über die Gefahren des Rauchens sowie zur Verhinderung des frühen Einstiegs in das Rauchen.Ein Verbot von suchtfördernden Zusatzstoffen und auffällige Warnhinweise sind aus meiner Sicht geeignete Maßnahmen, damit künftig weniger Menschen zur Zigarette greifen. Dabei gilt es, insbesondere den frühen Einstieg in das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Positiv ist auch, dass die E-Zigarette europaweit einbezogen werden soll. Der von der Kommission angenommene Richtlinienvorschlag wird nun dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Verabschiedung vorgelegt. Von der Bundesregierung werden die Regelungen jetzt geprüft, beraten und anschließend in den Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union abgestimmt."
Der Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen vor zu:
Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de
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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2012