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POLITIK/1990: Warnung vor Zusammenführung der Sozialdaten von Versicherten mit Klarnamen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. November 2019

ver.di warnt vor schwerwiegendem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von 73 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen


Vor einer Zusammenführung der Sozialdaten von 73 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit Klarnamen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gewarnt. Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetzes (DVG) am Mittwoch (6.11.) im Bundestag erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: "Die ungefragte Sammlung und Auswertung derartiger Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Versicherten. Der Gesetzentwurf sieht eine Weitergabe auch der medizinischen Daten von fast 90 Prozent der Bevölkerung an Dritte vor, wobei 'Dritte' weder definiert noch eingegrenzt wird. Dieses Vorgehen dient weder dem Gemeinwohl noch ist es im öffentlichen Interesse, wie es in der Begründung des Gesetzesvorhabens heißt."

Das neue Gesetz soll den Krankenversicherungen im GKV-System eigene Gestaltungsmöglichkeiten zur Entwicklung und Ausgestaltung digitaler Gesundheitsanwendungen eröffnen. Vorgesehen ist, die Sozialdaten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen zunächst unverschlüsselt zusammenzuführen, um sie erst dann zu pseudonymisieren, das heißt, ihnen statt den Klarnamen einen Code zu geben.

Der von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Gesetzentwurf schließe die Möglichkeit nicht aus, medizinische Personenhistorien zu Forschungszwecken an kommerzielle Verwerter weiterzugeben, kritisierte Werneke. Besonders prekär sei, dass bei den personenbezogenen Daten auch nach der vorgesehenen zweimaligen Pseudonymisierung eine Re-Anonymisierung - und damit die Ermittlung der Klarnamen - möglich ist. Darauf hätten Experten bereits bei der Anhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes hingewiesen.

"Niemand hat etwas gegen den seriösen Einsatz von Gesundheits-Apps und der Digitalisierung von Gesundheitsanwendungen, die die Versorgung der Versicherten verbessert oder vereinfacht. Die Weitergabe von Daten darf aber nicht die Persönlichkeitsrechte ignorieren und muss immer zweckgebunden und für jede einzelne Studie eingegrenzt sein", forderte der ver.di-Vorsitzende. "Jede kommerzielle Nutzung von Versichertendaten lehnen wir ab", so Werneke. "Jeder weiß doch, dass Daten, die einmal an Dritte weitergegeben wurden, nicht mehr rückholbar sind."

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 7. November 2019
ver.di-Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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