Bundesministerium für Gesundheit - Pressemitteilung vom 6. August 2025
Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 6. August 2025, den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten.
Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen - aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
"Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive."
(Bundesgesundheitsministerin Nina Warken)
Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet - von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive - unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.
(Bundesfamilienministerin Karin Prien)
Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive.
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen
Chronik des Gesetzes
Alle Stationen und Entwürfe zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz stehen in diesem Verzeichnis zum Download bereit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegefachassistenzeinfuehrungsgesetz.html
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 6. August 2025
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 8. August 2025
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