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RECHT/507: Vorsorge - Patientenverfügung reicht nicht aus (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - 28. Juni 2012

Vorsorge: Patientenverfügung reicht nicht aus



Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig - auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist auf die Bedeutung einer umfassenden Vorsorge im Krankheitsfall hin: "Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben. Aber sie haben sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert", sagt Andre Vogel von der UPD-Beratungsstelle in Kiel.

Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. Andernfalls sind ihnen die Hände gebunden. Vogel: "Es reicht nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum."

Während die Patientenverfügung die medizinischen Behandlungswünsche für die Zukunft festlegt, regelt die Vorsorgevollmacht alles andere: von der Umsetzung der Patientenverfügung bis hin zu Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Dazu sollte die Vollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann die Lage sehr schnell kompliziert werden. Ein Fall aus Kiel zeigt die Problematik. "Eine Ratsuchende kam zu mir nach einem Schlaganfall ihrer verwitweten Mutter", erzählt der UPD-Berater. Nur noch per Blickkontakt habe die Tochter mit ihr kommunizieren können. "Als die Dame dann Geld vom Konto ihrer Mutter abheben wollte, um fällige Rechnungen für sie zu bezahlen, verweigerte ihr die Bank den Zugang."

Ein Ausweg habe sich darin gefunden, dass die Tochter vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin bestellt worden sei. Nun führt sie die Angelegenheiten ihrer Mutter unter Aufsicht des Gerichts. "Unter den gegebenen Umständen war das die beste Lösung", sagt Vogel, "aber mit einer Vorsorgevollmacht wäre diese Situation leicht vermeidbar gewesen."

UPD-Tipp: Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die individuell formuliert sein sollte, sind Vordrucke zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht unbedenklich. Diese gibt es unter anderem beim Bundesjustizministerium (neben Deutsch auch in Türkisch und Russisch) und den Justizministerien der Länder.


Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung (www.upd-online.de) und ein kostenfreies(*) Beratungstelefon:

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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 28.06.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012