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RECHT/512: Zahnersatz - Lücken im Bonusheft vermeiden (UPD)


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - 25. Oktober 2012

Zahnersatz: Lücken im Bonusheft vermeiden



Wer jedes Jahr zur Vorsorge geht, bekommt von der Krankenkasse mehr Geld für seinen Zahnersatz. Doch dieser Anspruch geht leicht verloren.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur gut für die Zähne. "Wird ein Zahnersatz nötig, bezahlt die Krankenkasse zusätzlich einen Bonus zum Festzuschuss", sagt Jérôme Novak von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Ludwigshafen. Aber nur dann, wenn das persönliche Bonusheft lückenlos gepflegt wurde und der Zahnarzt jedes Jahr die Kontrolluntersuchung per Stempel bestätigt hat.

"Wird die Untersuchung nur einmal versäumt, verliert der Patient den gesamten Anspruch auf die Extrazahlung", sagt Novak. Den Bonus bekomme man erst wieder, wenn man erneut mindestens fünf Jahre in Folge bei der Vorsorge gewesen sei. "Nach fünf Jahren erhöht sich der Kassenzuschuss dann von 50 Prozent auf 60 Prozent, nach zehn Jahren auf 65 Prozent", erklärt Novak. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der so genannten Regelversorgung für einen medizinischen Befund. Novak: "Wer einen Zahnersatz möchte, der über die Regelversorgung hinausgeht, muss die Mehrkosten selbst tragen."

Wie viel Geld sich durch die regelmäßigen Zahnarztbesuche und ein lückenloses Bonusheft sparen lässt, zeigt Novak an einem Fall aus Ludwigshafen: Bei Anna M. soll ein defekter Backenzahn mit einer Krone versorgt werden. Für die Regelversorgung berechnet der Zahnarzt 250,80 Euro. Die Kasse zahlt 50 Prozent als Festzuschuss, also 125,40 Euro. Der Bonus nach fünf Jahren erhöht den Zuschuss auf 60 Prozent und damit 150,48 Euro. Da Anna M. in ihrem Bonusheft Stempel für die vergangenen zehn Jahre hat, bekommt sie 65 Prozent und insgesamt 163,02 Euro von ihrer Kasse.

Die Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos. Die Praxisgebühr fällt nur an, wenn der Arzt eine weitergehende Behandlung vornimmt. Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen alle sechs Monate zur Vorsorge, um sich den Bonus zu sichern.

UPD-Tipp:
Überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Jahresende, ob Sie schon zur Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt waren. Wer bereits bei der Vorsorge war und den Stempel vergessen hat, kann diesen nachtragen lassen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012