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RECHT/522: Krankengeld trotz Auslandsreise? (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - 30. Mai 2013

Fall des Monats

Krankengeld trotz Auslandsreise?



Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten: Die Krankenversicherung muss vorab zustimmen - sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.

Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können trotzdem verreisen. "Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich Versicherte in Deutschland aufhalten", sagt Sophia Tomaschek von der Stuttgarter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Falls die Krankenversicherung dem Auslandsaufenthalt zustimmt, muss man aber auch dann nicht auf das Geld verzichten."

Gut zu wissen sei dies vor allem, wenn die Fahrt schon vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit feststand - so wie im Fall von Hertha B., die sich besorgt in der UPD-Beratungsstelle meldet. Bereits letztes Jahr hatte sie Ferien in Spanien gebucht. Vor zwei Monaten wurde sie dann krank und ihr Arzt rechnet damit, dass sie noch weitere vier Monate arbeitsunfähig sein wird.

"Für die Genehmigung der Krankenkasse sollte man ein paar Punkte beachten", erklärt Beraterin Tomaschek. Die Arbeitsunfähigkeit müsse zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein oder ihr wenigstens nicht im Wege stehen. Außerdem sollten Patienten keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein. Tomaschek: "Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig."

UPD-Tipp: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Ortswechsel spricht und stellen Sie so früh wie möglich einen formlosen Antrag bei der Krankenversicherung. Sobald er genehmigt wurde, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informieren. Reisen während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.

Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen - vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:

  • Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
  • Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
  • Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend


Mehr zur UPD:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Dessen Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderungdurch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 30.05.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2013