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RECHT/528: Hilfe gegen Hausstauballergie - Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft
Berlin, 18. September 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Sozialrecht/Medizinrecht

Hilfe gegen Hausstauballergie



Halle/Berlin (DAV). Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings"). Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Allein solche Auflagen seien geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden, so die Richter. Hierbei handele es sich auch nicht um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, wie etwa antiallergene Bettwäsche oder Matratzenschoner. Dafür müsste die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Für die Matratzenzwischenbezüge hingegen schon. Es müsse aber ärztlich festgestellt werden, dass die Allergie vorliegt und schwerwiegend ist.

Der Tipp: Mit der Rechnung ein Attest vorlegen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43/13 vom 18. September 2013
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2013