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RECHT/542: Neue Mitführungspflichten für Verbandkasten und Warnwesten im Auto (BVMed)


BVMed / Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 5. Mai 2014

Neue Mitführungspflichten für Verbandkasten und Warnwesten im Auto



Berlin | Zum 1. Mai 2014 sind die neuen Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Danach verhält sich rechtskonform, wer Erste-Hilfe-Material mitführt, das der Norm DIN 13164 entspricht. Seit 1. Januar 2014 gibt es eine Neufassung der Norm, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Außerdem besteht ab 1. Juli 2014 eine Mitführungspflicht für Warnwesten. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.
Mehr Informationen gibt es unter www.bvmed.de/erstehilfe
(http://www.bvmed.de/de/technologien/erste-hilfe)

Der BVMed regt an, dass jeder Autofahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten regelmäßig prüfen und entsprechend vervollständigen sollte. Eine Reihe von Inhaltsteilen sind mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb durch "frische" ersetzt werden. Durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien.

Mit der seit Januar 2014 geltenden neuen Norm wurden ein Pflasterset und Hautreinigungstücher neu aufgenommen. Das 14-teilige Pflasterset umfasst gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Die zwei Hautreinigungstücher sind, einzeln verpackt, für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen, womit die neue Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt. Auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße wurde neu in die verbindliche Bestandteilliste des Verbandkastens mit aufgenommen.

Mit der "Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" wird auch § 35h Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Zu den Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material heißt es dort: "In (...) Kraftfahrzeugen (...) ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht." Die mitzuführenden Warnwesten werden in § 53a Absatz 1 wie folgt spezifiziert: "Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen".


Bildunterschrift:
Neue Norm für neue Inhaltsteile: Ein Pflasterset, zwei Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße (im Bild in der Mitte) gehören seit Januar 2014 ergänzend zu den Inhaltsteilen des Kfz-Verbandkastens nach neuer Norm.

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014
1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:

4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
2 Fingerkuppenverbände
2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
2 Dreiecktücher DIN 13168
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
1 Schere DIN 58279
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis


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Manfred Beeres M.A.
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BVMed-Pressemeldung 33/14
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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 33/14 vom 5. Mai 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2014