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RECHT/563: Im Interesse der Vertrauenswürdigkeit von Biobanken (idw)


Universität Augsburg - 13.04.2015

Im Interesse der Vertrauenswürdigkeit von Biobanken

AME-BiobankG - ein Augsburg-Münchner-Entwurf für ein Gesetz im Interesse der Förderung des Vertrauens in Biobanken


Augsburg/München/KPP - Biobanken haben sich zu einem zentralen Faktor der medizinischen Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens entwickelt. Der Entwurf eines Biobankengesetzes (AME-BiobankG), den Rechtswissenschaftler der Universität Augsburg und der LMU München jetzt im Verlag Mohr Siebeck publiziert haben, schützt die Grundrechte der Spenderinnen und Spender durch ein Biobankgeheimnis sowie durch rechtliche Vorgaben für die Einrichtung und den Betrieb von Biobanken. "Unser Anliegen ist es, das Vertrauen in Biobanken zu fördern", so Prof. Dr. Henning Rosenau, einer der fünf Augsburger Autoren, die den AME.BiobankG gemeinsam mit einer Kollegin und zwei Kollegen der LMU München verfasst haben.

Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind auch viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Deshalb ist es wichtig, dass individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat bisher allerdings noch keinen Ansatz unternommen, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf AME-BiobankG schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, er gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.


Publikation:
Ulrich Gassner/Jens Kersten/Michael Lindemann/Josef Franz Lindner/Henning Rosenau/Birgit Schmidt am Busch/Ulrich Schroth/Ferdinand Wollenschläger: Biobankgesetz Augsburg - Münchner-Entwurf (AME-BiobankG). Unter Mitwirkung von Carina Dorneck und Kim Philip Linoh. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 61 Seiten, 14,- Euro, ISBN 978-3-16-153787-5

Ansprechpartner an der Universität Augsburg:
Prof. Dr. Henning Rosenau
Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin-und Biorecht
Universität Augsburg
86135 Augsburg
henning.rosenau@jura.uni?augsburg.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution58

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universität Augsburg, Klaus P. Prem, 13.04.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2015

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