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RECHT/565: Einstellungsuntersuchung - Ärzte sind an Schweigepflicht gebunden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Mai 2015

Ressort: Ratgeber / Service / Recht

Einstellungsuntersuchung - Ärzte sind an Schweigepflicht gebunden


Berlin (DAV). Viele Unternehmen schicken neue Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zum Arzt. Der Mediziner soll die Arbeitsfähigkeit beurteilen. Dabei ist der Arzt entgegen vieler Befürchtungen weitgehend an seine berufliche Schweigepflicht gebunden, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

Eine solche Untersuchung darf ein Arbeitgeber verlangen. Der Mediziner darf aber nur überprüfen, ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Untersuchung die geplante Arbeit ausführen kann. "Der Arzt darf anschließend dem Chef nur mitteilen, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht", so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Weitergabe von medizinischen Details ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen über die medizinische Einstellungsuntersuchung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/15 vom 21. Mai 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2015

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