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RECHT/571: Krankenkasse muss Magenverkleinerung zahlen (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. August 2015

Ressort: Medizinrecht / Urteile / Gesundheit

Krankenkasse muss Magenverkleinerung zahlen


Koblenz/Berlin (DAV). Bei massivem Übergewicht kann eine Magenverkleinerung medizinisch notwendig sein. Dann muss die private Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 17. Februar 2015 (AZ: 6 S 340/14).

Die Frau litt seit Jahren am massiven Übergewicht (Adipositas per Magna). Die Übernahme der Kosten für eine operative Magenverkleinerung lehnte ihre private Krankenversicherung aber ab. Sie erachtete die Operation nicht als medizinisch notwendig.

Die Klage der Frau hatte Erfolg. Laut behandelndem Arzt und zwei Gutachtern war eine Magenverkleinerung aus ärztlicher Sicht erforderlich. Ein solches Übergewicht stelle eine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts dar. Sie bedürfe der Behandlung. Andere Maßnahmen versprächen keinen Erfolg mehr. Die Krankenkasse musste die Magenverkleinerung zahlen.

Information: www.dav-medizinrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung MedR 11/15 vom 25. August 2015
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2015

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