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RECHT/575: Haaranalyse kein eindeutiger Beweis für Cannabis-Konsum (idw)


Universitätsklinikum Freiburg - 07.10.2015

Haaranalyse kein eindeutiger Beweis für Cannabis-Konsum

Einlagerung des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC findet nicht über Blutkreislauf statt / Abbauprodukte von THC können über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt auf andere Personen übertragen werden / Freiburger Forscher publizieren in Scientific Reports


Bisher galt es als gesichert, dass zumindest der Nachweis spezifischer Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Haar einen Konsum zweifelsfrei beweise. Forscher am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg um den Toxikologen Prof. Dr. Volker Auwärter zeigten nun durch experimentelle Arbeiten, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist. Die Ergebnisse der Arbeit sind im renommierten Fachmagazin Scientific Reports der Nature Publishing Group erschienen.

In der Freiburger Studie wurde nun gezeigt, dass eine Einlagerung von THC, das unter anderem für Abstinenzkontrollen im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen im Haar gemessen wird, bei Einnahme von THC nicht über den Blutkreislauf stattfindet. Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen bisher zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, kann über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden. Um den experimentellen Beweis hierfür zu erbringen, führten zwei der Autoren einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) und umfangreiche Messungen durch.

"Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann", sagt Prof. Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, so der Experte.

Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt. Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen.


Titel der Originalarbeit:
Finding cannabinoids in hair does not prove cannabis consumption
DOI: 10.1038/srep14906
Link zum Online-Artikel:
www.nature.com/articles/srep14906

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansicht/presse/558

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1401

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universitätsklinikum Freiburg, Benjamin Waschow, 07.10.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2015

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