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STELLUNGNAHME/052: Zum Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Regierung zu neuem Konzept für den "Pflege-TüV" (BIVA)


BIVA e.V. - 10. April 2015
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und
Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.

Stellungnahme zum Vorschlag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu einem neuen Konzept für den "Pflege-TüV"

BIVA fordert Freigabe der Daten der MDK-Prüfberichte


Bonn - Die Regierung hat die Aussetzung der Pflegenoten zum Ende des Jahres angekündigt. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung werden demnach vorerst beibehalten. Bis ein neuer "Pflege-TÜV" in Kraft tritt, sollen weiterhin die Einzelprüfergebnisse veröffentlicht werden. Ein Vergleich der Einrichtungen soll in der Überganszeit anhand von Prüfzusammenfassungen ermöglicht werden. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. begrüßt die Beibehaltung der Qualitätsprüfungen. Kritisch sieht der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger, dass weiterhin allein die Pflegekassen die Daten veröffentlichen dürfen und die Vorgaben für die Prüfzusammenfassungen erlassen sollen: "Damit erhalten die Kassen die Interpretationshoheit für die Auswertung ihrer eigenen Prüfergebnisse." Er fordert stattdessen, dass die Daten ungefiltert allen Verbraucherorganisationen zur Verfügung gestellt werden.

Die bislang gewählte Form der Veröffentlichung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Anbietern und Pflegekassen. Dabei stand das Verbraucherinteresse nicht im Vordergrund. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige haben sie nur einen geringen Aussagewert und Vergleiche zwischen den Einrichtungen sind kaum möglich. Dies wurde bislang durch die irreführenden Schulnoten kaschiert. In Zukunft müsste jeder Verbraucher 49 bis 77 Einzelergebnisse betrachten oder einer Zusammenfassung durch die Kassen vertrauen. Durch eine Freigabe der Daten kann nach Meinung von Stegger am ehesten durch verbraucherorientierte Organisationen eine neutrale und nutzerfreundliche Darstellung der Prüfergebnisse für die lange Übergangszeit bis 2018 ermöglicht werden.

Als positiv bewertet Stegger, dass erstmalig in dem neuen Pflegequalitätsausschuss, der über die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungen ab 2018 entscheiden soll, auch die Verbände der Pflegebedürftigen mit Stimmrecht beteiligt werden sollen. "Etwa die Hälfte der Gelder, die in die Pflege fließen, wird direkt von den Pflegebedürftigen bezahlt. Deren Interessenverbände hatten aber bislang keinerlei Möglichkeiten über die Qualitätsmessung in der Pflege mitzuentscheiden. Eine Änderung ist lange überfällig."


* Die BIVA ist seit 1974 die einzige bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig und politisch und konfessionell unabhängig.

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Quelle:
BIVA e.V.
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und
Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA)
Dr. Manfred Stegger
Siebenmorgenweg 6-8, 53229 Bonn
E-Mail: info@biva.de
Telefon: 0228-909048-0, Fax: 0228-909048-22
Internet: www.biva.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2015

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