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FINANZEN/517: Kassen sammeln Arzneimittelrabatte in Milliardenhöhe ein (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 18.11.2011

Kassen sammeln Arzneimittelrabatte in Milliardenhöhe ein


Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2010 womöglich mehr als eine Milliarde Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben erhalten. Das lässt sich aus den neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums ableiten. Die Abgabe so genannter Rabattarzneimittel in den Apotheken führte zu Rabatten der Hersteller an die Kassen in Höhe von 679 Mio. Euro allein in den ersten drei Quartalen 2010. Die AOK sparte so 257 Mio. Euro. Bemerkenswert ist die Entwicklung bei den Ersatzkassen: Sie kamen insgesamt sogar auf 290 Mio. Euro Rabatte. In den ersten neun Monaten 2010 erzielten sie höhere Rabatte als im gesamten Jahr 2009 (245 Mio. Euro).

"Die Kassen sollten ihre Versicherten über neue Rabattverträge informieren und auch die damit erzielten Einsparungen im Detail offenlegen", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV). So sind zum Jahresbeginn 2011 viele neue Rabattverträge in Kraft getreten. Auch die gesetzlichen Austauschkriterien (Packungsgrößen, Anwendungsgebiete) haben sich geändert, und die so genannte Mehrkostenregelung ("Wunschmedikament" mit Teilkostenerstattung) wurde vom Gesetzgeber geschaffen. Je nach Kassenzugehörigkeit der versicherten Patienten müssen die Apotheker den Rabattarzneimitteln grundsätzlich Vorrang einräumen.

Rabattverträge sparen den gesetzlichen Krankenkassen seit 2007 viel Geld. Im Jahr 2009 waren es laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums 846 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2010 könnten es mehr als eine Milliarde Euro an Rabatten geworden sein. Für 2011 hat allein die AOK ein Einsparvolumen in Höhe von 720 Mio. Euro prognostiziert. Details zu den erzielten Einsparungen veröffentlichen die Kassen jedoch nicht. Die Einsparungen werden in jedem Fall nur durch einen erhöhten Aufwand in den 21.500 Apotheken realisiert. So entsteht bei jedem Wegfall oder Inkrafttreten eines Rabattvertrags in den Apotheken erheblicher Erklärungsbedarf und somit Personalaufwand. Dazu kommen noch Computer-, Logistik- und Lageraufwand.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2011