Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/691: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.12.2009 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 16. Dezember 2009


→  Gesetz stärkt die Alterssicherung von Vertragsärzten in Hessen
→  Initiative für eine bessere Versorgung in Pflegeheimen
→  KV Westfalen-Lippe fordert politische Unterstützung der Landesregierung
→  ABDA wirbt für Kundenkarte
→  Anspruch auf Hebammenleistung
→  Blutzuckerselbstmessung - Nutzen für nicht insulinpflichtige Patienten nicht belegt
→  Ärzteschaft will sich an Bestandsaufnahme des eGK-Projekts beteiligen
→  Ärzte und Pflegeheime wollen Kooperation verbessern

Raute

___Aus KBV und KVen___

Gesetz stärkt die Alterssicherung von Vertragsärzten in Hessen

Alle Einkünfte, die Vertragsärzte in Hessen für die Versorgung gesetzlich Versicherter erzielen, müssen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen offengelegt und der Erweiterten Honorarverteilung (EHV) unterworfen werden. Dies gilt auch für Honorare aus Selektivverträgen. Ein entsprechendes Gesetz hat der hessische Landtag verabschiedet. "Wir sind sehr zufrieden, dass wir nun für die Alterssicherung unserer ärztlichen Mitglieder ein stabiles gesetzliches Fundament haben", zeigen sich die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Dr. Margita Bert und Dr. Gerd W. Zimmermann, erfreut. Bei der EHV handelt es sich um ein hessenspezifisches Umlageverfahren, das prozentuale Anteile des Honorars aus vertragsärztlicher Tätigkeit einbehält und als Altersrente an ehemalige Vertragsärzte und deren Hinterbliebene verteilt.

Durch verschiedene Klagen war in der jüngsten Vergangenheit die Rechtmäßigkeit des Gesetzes in Frage gestellt worden. Das Bundessozialgericht hatte im Juli 2008 die Auffassung der KV Hessen bestätigt und dem Land Hessen aufgetragen, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 10. Dezember)


*


Initiative für eine bessere Versorgung in Pflegeheimen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wollen die Versorgung älterer Menschen in Pflegeheimen verbessern. Eine entsprechende Initiative zielt auf den Abschluss eines bundesweiten Versorgungskonzeptes für Pflegeheime ab. Dieses sieht vor, dass Hausärzte die Basis der Pflegeheimversorgung bilden und dass die flächendeckende Versorgung von Heimbewohnern hauptsächlich durch niedergelassene Ärzte gewährleistet wird. Außerdem sollten dem Versorgungskonzept zufolge verschiedene Kooperationsformen von niedergelassenen Ärzten als Alternative zum angestellten Heimarzt-Modell bevorzugt umgesetzt werden.

"Die Versorgung in Pflegeheimen gehört zu den größten Herausforderungen, vor denen wir Ärzte gemeinsam mit der Politik stehen", erläuterte der Vorstand der KV Bayerns, Dr. Gabriel Schmidt, die Beweggründe für die Initiative. Er wies darauf hin, dass "die demografische Entwicklung in Deutschland neue zukunftstaugliche Konzepte für die Alten- und Pflegeheimversorgung erfordert. Im Jahr 2020 wird jeder Dritte 60 Jahre oder älter sein, und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren kontinuierlich." Schmidts Forderung lautet deshalb: "Wir brauchen endlich eine bundesweite Lösung zur Verbesserung der Pflegeheimversorgung!"

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 10. Dezember)


*


KV Westfalen-Lippe fordert politische Unterstützung der Landesregierung

Im Streit um die Honorarverteilung fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) auf, zu intervenieren. "Wir fordern eine neue, gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen den Ländern. Es kann und darf nicht sein, dass die Behandlung eines Diabetes in Dortmund deutlich schlechter honoriert wird als in Augsburg", betonte der 1. Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Dr. Ulrich Thamer. Denn obwohl der Krankenversicherungsbeitrag für alle gesetzlich Versicherten einheitlich ist und der Gesundheitsfonds die Gelder bundesweit verteilt, werden die Behandlungen in den Arztpraxen regional unterschiedlich honoriert. So bekämen die Vertragsärzte in Nordrhein Westfalen weniger als ihre Kollegen beispielsweise in Bayern. Der Landesregierung müssten die Konsequenzen klar sein: "Welcher junge Arzt oder Psychotherapeut will noch in unserem Land eine Praxis übernehmen, wenn er in Bayern für die gleiche Arbeit ein Drittel mehr verdienen kann?", fragt Thamer und fordert: "Gleiches Geld für gleiche Arbeit!"

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 14. Dezember)

Raute

___Aus den Verbänden___

ABDA wirbt für Kundenkarte

Um Wechselwirkungen zu erkennen und sie in Zusammenarbeit mit dem Arzt möglichst zu umgehen wirbt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) für Apotheken-Kundenkarten. Viele Apotheken böten ihren Stammkunden diesen Service kostenlos an, der sich besonders für ältere und chronisch kranke Patienten eigne. "Je mehr Wirkstoffe eingenommen werden, desto größer ist das Risiko von Wechselwirkungen. Die Medikation sollte deshalb möglichst vollständig erfasst werden, also alle verordneten Arzneimittel und die komplette Selbstmedikation beinhalten", sagte Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Die in der Apotheke gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz. Sofern der Patient einwilligt, kann der Apotheker mit dem Arzt über mögliche Wechselwirkungen sprechen. Denn Medikamente könnten ihre Wirkungen oder Nebenwirkungen wechselseitig verstärken, aber auch schwächen. "Wenn der Apotheker die komplette Medikation kennt, kann er einen individuellen Tagesplan erstellen", so Schmidt.

(Pressemitteilung der ABDA, 15. Dezember)


*


Anspruch auf Hebammenleistung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Berufsverbände der Hebammen haben sich zum 1. Januar 2010 auf eine neue Hebammen-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach Paragraf 134a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) geeinigt. Zum 1. März 2010 erfolgt voraussichtlich eine weitere Anpassung, da die Vertragspartner derzeit an einer Umstrukturierung der Wegegeldpositionen und an der Berechnung der Auswirkung der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten auf die Gebührenpositionen bei Geburten arbeiten.

In der Reichsversicherungsordnung ist festgeschrieben, dass GKV-Versicherte Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft haben. Die konkrete Ausgestaltung der Versorgung wird über einen Vertrag nach Paragraf 134a SGB V geregelt. Seit 1. Juli 2008 müssen Anpassungen des Vertrages durch den GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Hebammen erfolgen. Zum 1. Juli 2008 hat die Schiedsstelle eine Preisanpassung festgelegt. Zum 31. Dezember 2009 hatten die Verbände der Hebammen die Hebammen-Vergütungsvereinbarung fristgerecht gekündigt.

(Mitteilung des GKV-Spitzenverband, 14. Dezember)


*


Blutzuckerselbstmessung - Nutzen für nicht insulinpflichtige Patienten nicht belegt

Der Nutzen der Blutzuckerselbstmessung bei Diabetikern ist in einigen Fällen umstritten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) konnte keinen Beleg dafür finden, dass nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker von einer solchen Messung profitieren. Es ist zudem nicht bekannt, ob der Blut- oder Urintest einen Vorteil bietet. Als Grund für die unklaren Erkenntnisse nennt das Institut eine niedrige Anzahl von Studien mit kurzen Laufzeiten, die zudem wichtige Aspekte nicht berücksichtigen. Die Blutzuckermessung ist bei Patienten, die Insulin spritzen müssen, ein etabliertes Verfahren. Unklar ist jedoch, ob auch Menschen mit Typ-2-Diabetes, die ohne Insulin auskommen, von einer Blutzuckerselbstmessung profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte deshalb das IQWiG beauftragt, den für Patienten relevanten Nutzen der Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulin zu bewerten.

(Pressemitteilung des IQWiG, 14. Dezember)


*


Ärzteschaft will sich an Bestandsaufnahme des eGK-Projekts beteiligen

Die Bundesärztekammer (BÄK) will sich an der Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung des Projekts elektronische Gesundheitskarte (eGK) beteiligen. Der Vorsitzende des Ausschusses Telematik der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, erklärte: "Wir müssen wegkommen von der technik- und politikgetriebenen Diskussion und wieder die medizinischen Anwendungen in den Fokus nehmen, die der Patientenversorgung dienen." Die Telematikinfrastruktur soll den Anforderungen des Praxisalltags gerecht werden und für neue, insbesondere telemedizinische Anwendungen wie Telemonitoring und Telekonsultation erweiterbar sein. Zurzeit lässt die Architektur solche Anwendungen nicht zu. Jede neue Anwendung soll zudem ausreichend getestet werden. "Die Neuausrichtung muss die Zielsetzung verfolgen, die behandlungsrelevanten Daten eines Patienten wie Arztbriefe oder Befunde auf hoch sicheren Wegen immer an dem Ort verfügbar zu haben, an dem der Patient das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen muss", erklärte Bartmann. Das würde für mehr Vertrauen und Akzeptanz auch bei der Ärzteschaft sorgen und auch der Qualität der Patientenversorgung zugute kommen, sagte er.

(Pressemitteilung der BÄK, 15. Dezember)


*


Ärzte und Pflegeheime wollen Kooperation verbessern

Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen bei der Versorgung von Heimpatienten wollen die Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) verbessern. Sie haben deshalb eine Vereinbarung zur weiteren Verbesserung der medizinischen Versorgung geschlossen. Darin sind kurzfristig umsetzbare Maßnahmen für eine effektive Kooperation genannt wie abgestimmte Arztbesuche, Bereitschaftsdienste möglichst an allen Wochentagen sowie von Heimpersonal begleitete Facharztbesuche. Einen zentralen Ansatzpunkt sehen BÄK und bpa in verbindlichen Absprachen zwischen den regelmäßig besuchenden Hausärzten und den Pflegefachkräften. Hiervon würden Ärzte und Pflegefachkräfte zum Wohle des Patienten profitieren. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich auch für Patienten belastende Notfall-Krankenhauseinweisungen an Wochenenden vermeiden, betonen die Organisationen.

(Gemeinsame Pressemitteilung von BÄK und bpa, 14. Dezember)

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 16. Dezember 2009
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2009