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KASSEN/758: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 27.10.2010 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 27. Oktober 2010


→  Rösler will Gesetz gegen Ärztemangel einführen
→  Neues Analysetool ermöglicht schnelle Informationen zu Arzneimittelverordnungen
→  Arzneimittel-Regressprüfungen: In Westfalen waren 2008 nur wenige Ärzte betroffen
→  Vertreterversammlung der KV Sachsen hat sich konstituiert
→  KV Rheinland-Pfalz hinterfragt Sinn der geplanten Gastroskopievereinbarung
→  Verbände warnen Verbraucher vor Kostenerstattung
→  Krankenkassenverbände warnen: Bisherige Rechtswegstrukturen müssen bleiben
→  BÄK: PKV gibt Alleinstellungsmerkmal gegenüber der GKV auf
→  GBA verabschiedet Änderungen im Leistungskatalog der GKV

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___Aus Berlin___

Rösler will Gesetz gegen Ärztemangel einführen

Im Kampf gegen den Ärztemangel plant Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP), eine Expertenkommission einzusetzen. Zu ihr sollen die KBV, die Bundesärztekammer und die Länder gehören. Innerhalb eines halben Jahres soll das Gremium Eckpunkte entwerfen. 1Die Bundesregierung sprach sich für ein umfassendes Konzept zur Sicherstellung der Versorgung aus. Die Länder wollen dagegen die aktuelle Bedarfsplanung ändern.

Rösler plädierte dafür, die medizinische Ausbildung stärker am Versorgungsbedarf auszurichten. Wichtig sei zudem eine bessere Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie zu schaffen und die Anreize für junge Ärzte zu erhöhen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen. Hausbesuche und persönliche Gespräche etwa könnten nach Vorstellung Röslers besser honoriert werden.

Der Chef der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit, appellierte an die Veränderungsbereitschaft der Ärzte: "Die Ärzte müssen flexibler werden. Jeder einzelne Arzt muss im Laufe seines Berufslebens bereit sein, gegebenenfalls auch den inhaltlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit neu auszurichten." Denn vor allem innerhalb einzelner Fachgruppen gebe es ein Ungleichgewicht der Versorgung. Weiterhin forderte Kailuweit von den Kassenärztlichen Vereinigungen, bessere Steuerungs- und Anreizsysteme in der Versorgungsplanung zu entwickeln. Bis 2020 wird es der KBV zufolge 7.000 Hausärzte weniger geben. Bereits jetzt gibt es regional einen Mangel an Medizinern. Zum Thema Ärztemangel stellt die KBV online eine Reihe von Informationen zur Verfügung.

(Agenturmeldungen, 25. Oktober, Pressemitteilung der KKH-Allianz, 25. Oktober)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Neues Analysetool ermöglicht schnelle Informationen zu Arzneimittelverordnungen

Wie haben sich die Bruttoausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel in den vergangenen Quartalen entwickelt? Wie hoch ist der Anteil der Generika und wie groß der von Spezialpräparaten? Antworten finden sich im sogenannten Rx-Trendbericht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI). Diesen haben die KBV und das ZI heute in Berlin vorgestellt. Rx ist die international gebräuchliche Abkürzung für Arzneimittelverordnungen. Der Rx-Trendbericht basiert auf den monatlichen Arzneimittelabrechnungsdaten der Apotheken und ermöglicht beispielsweise Aussagen, wie hoch im Monat zuvor die Krankenkassenausgaben für Arzneimittel waren. Weiterhin sind die einzelnen Marktsegmente sowie die Wirkstoffkosten für bestimmte Indikationen aufgeschlüsselt. "Die KVen erhalten vom ZI plausibilisierte Verordnungsdaten für ihren Bereich innerhalb von 24 Werktagen nach Ende des Verordnungsmonats. So haben sie eine fundierte Grundlage, auf der sie einerseits Vereinbarungen mit den Kassen treffen und überprüfen können sowie andererseits ihre Mitglieder hinsichtlich deren Verordnungen besser beraten können", sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Der Rx-Trendbericht ist seit heute auf der Website des ZI [a] zugänglich.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und des ZI, 27. Oktober)


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Arzneimittel-Regressprüfungen: In Westfalen waren 2008 nur wenige Ärzte betroffen

Die Gefahr von Arzneimittel-Regressen ist in Westfalen gering. Deshalb sollen sich junge Ärzte nicht abschrecken lassen, sich mit einer eigenen Praxis auf dem Land niederzulassen. Das ist die Botschaft des zweiten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, vor dem Hintergrund sinkender Arztzahlen in ländlichen Regionen. Dabei verweist er auf eine Analyse aller Prüfungen und Regresse des Jahres 2008 in seiner KV. Diese hatte gezeigt, dass es in fünf Landkreisen keine Prüfverfahren gegeben hat, während in vier weiteren Landkreisen jeweils bis zu vier Ärzte Post von der Prüfungsstelle erhalten haben. Der Analyse zufolge sind in den kreisfreien Städten Bochum und Münster von mehr als 8.000 verordnenden Ärzten nur rund 50 um eine Stellungnahme gebeten worden. "Mit unseren Zahlen können wir ganz klar die oft kolportierte Mär widerlegen, dass gerade junge Ärzte in ländlichen Regionen aufgrund der höheren Verordnungsnotwendigkeiten einer erheblich höheren Regressgefahr ausgesetzt seien. In der Realität ist das Gegenteil der Fall: Die Niederlassung als Landarzt bietet sichere Arbeitsbedingungen", betont Dryden.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 25. Oktober)


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Vertreterversammlung der KV Sachsen hat sich konstituiert

Am 23. Oktober hat sich die neue Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen konstituiert. Vorsitzender der VV bleibt Dr. Stefan Windau, welcher von Dr. Joachim Pilz vertreten wird. Vorstandsvorsitzender ist wie bisher Dr. Klaus Heckemann und Prof. Heiner Porst sein Stellvertreter. Zudem wählten die 40 Vertreter der VV die Mitglieder des Finanzausschusses und der Fachausschüsse von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten sowie die Vertreter der KV in der KBV-Vertreterversammlung.

Für Windau steht die "Notwendigkeit einer Reform des KV-Systems in der nächsten Legislaturperiode außer Frage, wobei es darum geht, bundesweit zentrale und regionale Aufgaben neu zu justieren", sagte der VV-Vorsitzende nach der Wahl. Vorstandsvorsitzender Heckemann erklärte, er würde es weiterhin als sein Ziel ansehen, "einen für alle Kollegen gangbaren Weg zu finden, die Interessen aller Fachgruppen unter einen Hut zu bringen". Bereits im Juni hatten die sächsischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten die VV, ihr höchstes Gremium, gewählt. Dessen Legislaturperiode beginnt am 1. Januar 2011 und endet 2016.

(Pressemitteilung der KV Sachsen, 26. Oktober)


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KV Rheinland-Pfalz hinterfragt Sinn der geplanten Gastroskopievereinbarung

Als "völlig überflüssig" hat Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, die Gastroskopievereinbarung bezeichnet, die die KBV mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für 2011 abschließen will. Als Begründung verwies Gerhardt auf eine Koloskopievereinbarung zwischen seiner KV und den Krankenkassen. Diese beinhaltet Qualitätssicherungsmaßnahmen für Ärzte, die Darmspiegelungen (Koloskopien) vornehmen. Gerhardt machte deutlich, dass diese Maßnahmen seiner Ansicht nach auch für eine Gastroskopie, also eine Magenspiegelung, ausreichend seien. So sagte er: "Wir setzen voraus, dass ein koloskopierender Arzt, bei dem eine Qualitätsprüfung keine Beanstandung hatte, auch vorschriftsmäßig gastroskopiert." Der KV-Chef befürchtet, dass die geplante Gastroskopievereinbarung zu mehr Bürokratie und höheren Kosten für die Ärzte führen könnte.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 22. Oktober)

Raute

___Aus den Verbänden___

Verbände warnen Verbraucher vor Kostenerstattung

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) und der Vorstand des AOK-Bundesverbandes haben die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Kostenerstattung kritisiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, die geplante Gesetzesänderung fallen zu lassen, damit Verbraucher vor "dieser Kostenfalle" geschützt werden. Die Organisationen sprachen sich stattdessen für die Weiterentwicklung und Ausweitung der Patientenquittung aus. Die Patientenquittung gibt es bereits seit 2004 auf freiwilliger Basis. Sie weist Leistung und Kosten einer Behandlung aus. Nach Meinung der Verbände lässt sich mit diesem Instrument die Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen.

Der vzbv, der VdK und der AOK-Bundesverband warnen, dass bei der Kostenerstattung der Arzt jede einzelne erbrachte Leistung nach der privatärztlichen Gebührenordnung mit 2,3-fachem Satz abrechne. So bekämen Mediziner mehr als das Doppelte der bisherigen Einnahmen. "Die Kasse darf dem Patienten bei Anwendung der Kostenerstattung aber nur den gesetzlich festgelegten Betrag erstatten. So entstehen hohe Differenzbeträge von mehr als 50 Prozent, auf denen der Verbraucher letztlich sitzen bleibt", argumentieren die Verbände.

(Gemeinsame Pressemitteilung des vzbv, des VdK und des AOK-Bundesverbandes, 22. Oktober)


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Krankenkassenverbände warnen: Bisherige Rechtswegstrukturen müssen bleiben

Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages aufgerufen, die alten Rechtswegstrukturen im Gesundheitssystem beizubehalten. Die Bundesregierung plant im Zuge des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes, die Zuständigkeit für kartellvergaberechtliche Streitigkeiten von der Sozialgerichtsbarkeit auf die Zivilgerichtsbarkeit zu übertragen. Dies würde bedeuten, dass erneute Abgrenzungsschwierigkeiten auch widerstreitende Urteile erbringen und die durch die stringente Rechtsprechung der Sozialgerichte erreichte Rechtssicherheit infrage gestellt würde, so der GKV-Spitzenverband.

Bisher wurden Entscheidungen über kartellvergaberechtliche Streitigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch den Landessozialgerichten zugewiesen. Damit sollte durch einen einheitlichen Rechtsweg die Anwendung kartellvergaberechtlicher Vorschriften mit der sozialrechtlichen Fachkompetenz der Sozialgerichte verknüpft werden. Seitdem haben die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht in einem einheitlichen System für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt. Die Verbände warnen vor der Übertragung der Rechtswegstrukturen auf die Zivilgerichte. "Eine Zersplitterung des Rechtsweges ist sachwidrig, ineffektiv und würde zu einer erheblichen Verlängerung von Gerichtsverfahren führen", so die Organisationen.

(Gemeinsame Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, des Verbandes der Ersatzkassen, des BKK-Bundesverbandes, der IKK, der Knappschaft, des Spitzenverbandes der Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes, 22. Oktober)


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BÄK - PKV gibt Alleinstellungsmerkmal gegenüber der GKV auf

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat Neuerungen der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) vorgeschlagen. Der Vorsitzende des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, bemängelt diese. Seiner Ansicht nach strebt die PKV mit ihrem Forderungskatalog die Angleichung an das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. "Die Verbandschefs sollten sich vor Augen führen, dass die PKV anders als die GKV bislang eine Hochleistungsmedizin ohne Budgetierung anbietet. Das ist ein Pfund, mit dem sie im Systemwettbewerb wuchern könnte. Doch stattdessen geben sie mit ihren Forderungen nach Pauschalierung der ärztlichen Honorare, nach Einkaufsmodellen mit Hilfe einer Öffnungsklausel und nach einer Deckelung der Ausgaben für ärztliche Leistungen ihr Alleinstellungsmerkmal gegenüber der GKV ohne Not auf und sägen so selbst an dem Ast, auf dem sie sitzen", so Windhorst. Unter anderem bezeichnete er den Vorschlag des Verbandes der PKV, den Arztleistungsanteil bei wahlärztlichen Leistungen aus der DRG-Fallpauschalen-Kalkulation herzuleiten, als praxisuntauglich.

(Pressemitteilung der BÄK, 26. Oktober)


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GBA verabschiedet Änderungen im Leistungskatalog der GKV

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Neuerungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Die Positronenemissionstomografie (PET, PET/CT) zur Steuerung der Behandlungsentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen steht gesetzlich versicherten Patienten im Krankenhaus und künftig auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Weiterhin verabschiedete der GBA Vorgaben zur Qualitätssicherung, die bei der Durchführung der PET und PET/CT berücksichtigt werden müssen, um den größtmöglichen Patientennutzen bei der Anwendung dieser Methode zu gewährleisten. Der GKV-Spitzenverband begrüßte diese Entscheidung, da der Patientennutzen und die Sicherheit des Versicherten im Mittelpunkt stehe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte hingegen die Änderung. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der DKG, Georg Baum, führe die Neuerung dazu, dass Ärzte anstatt der PET wieder auf überholte diagnostische Verfahren zurückgreifen.

Des Weiteren gab es unter anderem Beschlüsse zur Protonentherapie, zur häuslichen Krankenpflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, Änderungen in der Impfschutzrichtlinie sowie zu Behandlungen von Durchfallerkrankungen.

(Pressemitteilungen des GBA, 21. und 22. Oktober)

[a] http://www.zi-berlin.de/cms/rx-trendbericht/

Raute

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 27. Oktober 2010
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Andreas Köhler (1. Vorsitzender der KBV, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Dezernat Kommunikation der KBV
Tel: 030 / 4005 - 2203
Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: ivelikova@kbv.de, sschramm@kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2010