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KASSEN/759: Keine exzessiven Werbeprämien im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 28.10.2010

Keine exzessiven Werbeprämien im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung


Das Bundesverbraucherschutzministerium kritisiert dem Bericht einer Wirtschaftszeitung vom heutigen Tage zufolge die zum Teil unverhältnismäßig hohen Prämien an Versicherungsvermittler in der Privaten Krankenversicherung (PKV). In diesem Zusammenhang weist der Präsident des Bundesversicherungsamtes Dr. Maximilian Gaßner darauf hin, dass solche exzessiven Werbeprämien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind.

Nach den von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beschlossenen Wettbewerbsgrundsätzen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2010 höchstens 76,65 für die Anwerbung eines neuen Mitgliedes an einen externen Vermittler bezahlen.

Die Einhaltung dieser vom Bundesgesundheitsministerium mitgetragenen Höchstgrenze wird vom Bundesversicherungsamt eingefordert und streng überwacht. Damit wird nicht nur ein übersteigertes Vermittlungsinteresse vermieden sondern sichergestellt, dass die Krankenkassen Beitragsgelder statt für übertriebene Kundenakquise für die Versorgung der Versicherten einsetzen.

Vor diesem Hintergrund sollte jede/-r Versicherte vor dem zukünftig erleichterten Wechsel in die PKV gründlich prüfen, ob für sie/ ihn ein Verlassen der GKV sinnvoll ist und nicht vorschnell vermeintlich lukrative Angebote für einen Wechsel in die PKV annehmen.


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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 6 / 28.10.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2010