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KASSEN/795: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 13.04.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 13. April 2011


→  Ambulante Kodierrichtlinien - Vertreterversammlung spricht sich für Vereinfachung aus
→  Entwurf zum Versorgungsgesetz geht in die richtige Richtung
→  Größere Therapiesicherheit nützt dem Patienten und spart Kosten
→  Gesamtvergütung für Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beschlossen
→  KV Schleswig-Holstein startet Kampagne zur Nachwuchsgewinnung
→  Pharmaunternehmen reagieren auf KBV-ABDA-Konzept zur Arzneimittelversorgung
→  Krankenkassen begrüßen Eckpunkte für Versorgungsgesetz
→  ZI: Ärzte verordnen immer weniger Antibiotika

Raute

___Aus KBV und KVen___

Ambulante Kodierrichtlinien - Vertreterversammlung spricht sich für Vereinfachung aus

Die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) soll auf einen repräsentativen Querschnitt von Arztpraxen begrenzt werden. Dafür sprach sich die Vertreterversammlung (VV) der KBV aus. Die Erfassung der Morbidität mittels AKR würde danach zum 1. Januar 2012 ausschließlich in diesen Praxen erfolgen. Für den Mehraufwand des Kodierens soll ihnen ein Honorarzuschlag gewährt werden. Zugleich votierte die Vertreterversammlung für eine Verlängerung der Einführungsphase der AKR bis zum Stichtag 1. Januar 2012. Die Verlängerung solle keine Konsequenzen für die Veränderungsrate der morbiditätsspezifischen Gesamtvergütung im Jahr 2014 haben. Die Umsetzung der Beschlüsse der VV erfordert noch die Zustimmung der Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns unterstützte die Beschlüsse der KBV und betonte, diese kämen den Forderungen der Ärzte nach weniger Bürokratie und denen der Krankenkassen nach einer noch exakteren Diagnosekodierung entgegen. Die Vorstände der KV Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner, begrüßten ebenfalls die Beschlüsse. Der Hartmannbund anerkennt die Notwendigkeit einer sauberen Kodierung ärztlicher Diagnosen und unterstützt die Vereinfachungen der KBV. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kritisierte den VV-Beschluss und verwies darauf, dass die Ärzteschaft in Kauf nehme, die Messung der Morbiditätsstruktur der Versicherten und ihrer Veränderung künftig nicht mehr auf der Grundlage ärztlicher Diagnosen vornehmen zu können.

(Pressemitteilung der KBV, 8. April; Pressemitteilung der KV Bayerns, 11. April; Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg; Ärzte Zeitung, 11. April; Hartmannbund, 8. April)


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Entwurf zum Versorgungsgesetz geht in die richtige Richtung

Die KBV hat ein erstes Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz begrüßt. "Die Politik hat wirklich erkannt, dass es einen Ärztemangel gibt, und sie handelt nun auch danach", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Der Grundsatz "Beratung vor Regress" nehme ein wichtiges Hindernis, dass junge Mediziner von der Niederlassung abhalte, sagte Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Die KBV fordert jedoch ein entschlosseneres Handeln des Gesetzgebers bei der Bedarfsplanung, die durch eine flexiblere Versorgungssteuerung ersetzt werden müsse. Bei der Honorarverteilung müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wieder Autonomie erhalten. Auch nach Ansicht der KV Bayerns gehen die Vorschläge in die richtige Richtung. Die KVen sollten aber zusätzlich wieder über die Honorarsumme mit den Kassen verhandeln können. Die KV Baden-Württemberg forderte, es solle endlich Planungssicherheit für Ärzte geschaffen werden. Die KV Brandenburg kritisierte, auch durch das Maßnahmenpaket gebe es noch nicht mehr Ärzte.

(Pressemitteilung der KBV, 12. April; Pressemitteilung der KV Bayerns, 8. April; Stellungnahme der KV Baden-Württemberg, 22. März; Pressemitteilung der KV Brandenburg, 7. April)


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Größere Therapiesicherheit nützt dem Patienten und spart Kosten

Die KBV und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wollen die Arzneimittelversorgung patientenfreundlicher gestalten. Ein gemeinsames Konzept sieht vor, dass Ärzte nur den Wirkstoff, dessen Stärke, Menge und Darreichungsform verschreiben. Grundlage soll ein Medikationskatalog sein, der auflistet, welche Wirkstoffe bei welchen Indikationen geeignet sind. Von einer gemeinsamen Betreuung durch Ärzte und Apotheker sollen Patienten profitieren, die fünf oder mehr Arzneimittel verschrieben bekommen haben. Ein Medikationsplan zeigt ihnen an, welches Präparat in welcher Dosierung wann und wie lange einzunehmen ist. Der Apotheker soll ein Präparat mit dem verordneten Wirkstoff auswählen. Dessen Name soll deutlich lesbar auf der Verpackung stehen.

"Nach einer stufenweise Einführung unseres Modells bis 2014 könnte die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr 2,1 Milliarden Euro einsparen", sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Eine Bedingung sei allerdings, dass die Richtgrößenprüfungen wegfallen, betonte KBV- Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. "Das würde erheblich zur Berufszufriedenheit beitragen." Beide forderten die Politik auf, das Konzept in das geplante Versorgungsgesetz zu übernehmen und so der Arzneimitteltherapiesicherheit einen höheren Stellenwert einzuräumen. Hintergrund des Konzeptes sei zum einen das Problem der fehlenden Compliance, erläuterte Müller. "Bei Langzeittherapien liegt die Einnahmetreue bei lediglich 50 Prozent." Das wirke sich negativ auf den Therapieerfolg aus und verursache jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Zum anderen steige durch die Einnahme mehrerer Medikamente die Gefahr unerwünschter Arzneimittelereignisse, sagte Wolf. Das dadurch höhere Risiko unerwünschter Ereignisse sei der Grund für etwa fünf Prozent aller Krankenhausaufnahmen. Bei geriatrischen Patienten seien es sogar bis zu 30 Prozent, so Wolf.

(Gemeinsame Pressemitteilung von KBV und ABDA, 12. April)


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Gesamtvergütung für Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beschlossen

Die Krankenkassenverbände und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz haben sich auf eine Honorar- und Verteilungsvereinbarung für 2011 verständigt. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 44 Millionen Euro. Einzelne extrabudgetäre Leistungen werden von den Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung ausgenommen. Hierzu gehören einzelvertragliche Leistungen wie Disease-Management-Programme oder speziell die Leistungen der Onkologie und der Sozialpsychiatrievereinbarung. Für die Wegepauschalen bei Haus- und Heimbesuchen gilt eine wesentlich höhere Obergrenze. Auch die KV Schleswig-Holstein hat für die nächsten beiden Jahre die Honorarvereinbarung für die vertragsärztliche Versorgung beschlossen. Das Gesamthonorar erhöht sich 2011 ebenfalls um 44 Millionen Euro. Für 2012 liegen noch keine genauen Zahlen vor. Außerdem vereinbarten Krankenkassen und KV einen Strukturfonds für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Der Fonds in Höhe von jährlich bis zu zwei Millionen Euro wird jeweils zur Hälfte von Seiten der Krankenkassen und der KV finanziert. Ziel ist die Unterstützung von Landarztpraxen.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 8. April; Pressemitteilung der KV Schleswig-Holstein, 13. April)


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KV Schleswig-Holstein startet Kampagne zur Nachwuchsgewinnung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein hat die Kampagne "Land.Arzt.Leben!" gestartet. Ziel ist es, dem Ärztemangel auf dem Land entgegenzuwirken und die haus- und fachärztliche Praxistätigkeit attraktiver zu machen. Durch Informationsangebote zum Thema "Niederlassung auf dem Land" sollen vor allem Medizinstudenten und Weiterbildungsassistenten angesprochen werden. In den nächsten Jahren werden rund 900 Hausärzte in den Ruhestand gehen. "Der Ärztemangel ist an immer mehr Orten konkret spürbar", sagte Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KV.

(Pressemitteilung der KV Schleswig-Holstein, 11. April)

Raute

___Aus den Verbänden___

Pharmaunternehmen reagieren auf KBV-ABDA-Konzept zur Arzneimittelversorgung

Die Vorschläge von KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zur Verbesserung der Therapiesicherheit gingen in die falsche Richtung, kritisiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Eine reine Wirkstoffverordnung werde den Besonderheiten von Arzneimitteln nicht gerecht. Denn sowohl in der Bioverfügbarkeit als auch in den Trägerstoffen und den zugelassenen Indikationen könnten sich wirkstoffgleiche Arzneimittel deutlich unterscheiden. "Schon jetzt erfolgt der Austausch mit den Rabattverträgen alleine aus Wirtschaftlichkeitserwägungen. Die reine Wirkstoffverordnung würde dies nur weiter verstärken und die Therapiesicherheit und -treue weiter verringern", befürchtet Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Der Verband Pro Generika begrüßte, dass sich Ärzte und Apotheker für eine verbesserte Therapietreue und Beratung der Patienten einsetzen wollen. Das schreibt der Verband in einer Pressemitteilung und bietet seine Kooperation an. Eine verpflichtende Wirkstoffverordnung, wie sie die KBV fordert, lehnt der Pharmaverband allerdings ab. "Das Modell hat weder einen erkennbaren Zusatznutzen für den Patienten, noch können wir uns vorstellen, dass die Ärzte freiwillig ihre Therapiehoheit gegen einen sogenannten Medikationskatalog eintauschen wollen" sagte der Geschäftsführer von Pro Generika, Bork Bretthauer.

(Pressemitteilung des BPI, 12. April; Pressemitteilung Pro Generika, 12. April)


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Krankenkassen begrüßen Eckpunkte für Versorgungsgesetz

Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Positionspapier für ein Versorgungsgesetz kommt bei den Krankenkassen grundsätzlich gut an. "Die Eckpunkte sind ein guter, erster Schritt gegen den sich auf dem Land abzeichnenden Hausärztemangel", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Johannes Magnus von Stackelberg. Allerdings vermisse er Maßnahmen, um die Überversorgung, die in Ballungsgebieten herrsche, abzubauen. Dem schloss sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, an. Dass das BMG keine Aussagen zur Finanzierbarkeit der geplanten Maßnahmen gemacht hat, kritisierte der Verband der Ersatzkassen (vdek). In einer Pressemitteilung heißt es deshalb: "Die Ersatzkassen erwarten, dass die vereinzelt bestehenden regionalen Probleme nicht mit zusätzlichen Finanzmitteln gelöst werden, sondern die Honorarzuwächse bei den Ärzten und Krankenhäusern der letzten Jahre dazu genutzt werden, die Versorgung für die Patienten sichtbar zu verbessern, Überversorgung abzubauen und angehende Ärzte in Regionen zu lenken, wo es Engpässe gibt."

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 8. April; Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, 11. April; Pressemitteilung des vdek, 8. April)


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ZI: Ärzte verordnen immer weniger Antibiotika

Die Verordnungsmengen von Antibiotika sind seit dem Jahr 2007 leicht gesunken. Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) anhand von bundesweiten Rezeptabrechnungsdaten zwischen den Jahren 2007 bis 2010 ermittelt. Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstandsmitglied des ZI und zugleich Vorstand der KBV, sagte: "Die Behauptung, die Verordnungsmenge von Antibiotika nehme in Deutschland stetig zu, können wir nicht bestätigen. Unsere Analyse zeigt, dass in den letzten vier Jahren kein zunehmender Trend bei der Verordnungsmenge von Antibiotika zu beobachten ist. Im Gegenteil: die Verordnungsmengen in Tagesdosen (DDD) sind leicht gesunken."

(Pressemitteilung des ZI, 7. April)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 13. April 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2011