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RECHT/393: Bei Praxisausfall voller Schadensersatz (Deutscher Anwaltverein)


Deutscher Anwaltverein (DAV) / ARGE - Dienstag, 20. Januar 2009

Ressort: Medizinrecht/Urteile/Gesundheit

Bei Praxisausfall voller Schadensersatz


Saarbrücken/Berlin (DAV). Bei einem Praxisausfall kann der Arzt von seiner Versicherung vollen Schadensersatz verlangen. Die Versicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, der Arzt könne die ausgefallenen Termine verlegen oder nachholen. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 20. August 2008 (AZ - 5 U 163/05 - 13) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Orthopäde konnte aufgrund eines Wasserschadens seine Praxis an fünf Tagen nicht öffnen. Seinen durchschnittlichen Tagesumsatz wollte er von seiner Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt bekommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil ein von ihr beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass die ausgefallenen Behandlungstermine im Laufe des Jahres hätten nachgeholt werden können. Der klagende Arzt wiederum argumentierte, dass seine Praxis voll ausgelastet sei und daher ein Nachholen von Terminen nicht in Betracht komme. Überdies behandele er nicht nur Stammpatienten, sondern auch Akut- und Neupatienten.

Die Richter folgten der Argumentation des Arztes. Neue Patienten habe er in dieser Zeit nicht gewinnen können und allein deswegen schon einen Verdienstausfall. Aufgrund der nachgewiesenen vollen Auslastung der Praxis habe er auch die Termine der Stammpatienten nicht nachholen können. Den insgesamt in dem betroffenen Jahr - trotz Praxisausfall - nachgewiesenen Umsatzzuwachs habe er nachvollziehbar mit dem Florieren seiner Praxis begründen können. Bei der Schadenssumme müsse er sich aber die durch die Schließung der Praxis eingesparten Kosten anrechnen lassen.

Informationen:
www.arge-medizinrecht.de


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Quelle:
Pressemitteilung MedR Nr. 1/09 vom
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2009