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RECHT/394: Nacherfassung von Diagnosen für Morbi-RSA unzulässig (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 22.01.2009

Nacherfassung von Diagnosen für Morbi-RSA unzulässig


"Krankenkassen, die Ärzte - zum Teil sogar mit Geldprämien - veranlassen, ihre Diagnosen nachträglich zu verändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen, verhalten sich rechtswidrig" erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken.

"Ob man das, was die Kassen von den Ärzten wollen," so Hecken, "als up- oder right-coding bezeichnet, ist semantisches Fingerhakeln. Fest steht jedenfalls: Derartige Praktiken verstoßen nicht nur eindeutig gegen den Datenschutz, sie stehen vor allem auch im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Meldeverfahren. Ich werde deshalb ein solches Verhalten in meinem Aufsichtsbereich nicht dulden.

Die Aufsichtsbehörden der Länder habe ich aufgefordert, bei ihren Kassen genauso zu verfahren. Ferner habe ich angekündigt, dass wir Daten, von denen wir annehmen, dass sie auf gesetzwidrige Weise beschafft wurden, nicht im Morbi-RSA berücksichtigen werden. So stellen wir sicher, dass sich keine Krankenkasse ungerechtfertigte Vorteile zu Lasten der anderen Kassen verschafft".


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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 1 vom 22.01.2009
Pressesprecher Theo Eberenz
Referat Z 2 - Organisation, Fortbildung, Bibliothek, Öffentlichkeitsarbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2009