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RECHT/400: Integrierte Versorgung ermöglicht auch homöopathische Leistung (SoVD)


Sozialverband Deutschland - SoVD-Zeitung Nr. 3 / März 2009

Fragen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Integrierte Versorgung ermöglicht auch homöopathische Leistung


Viele Versicherte fragen in den Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, warum sie eine Behandlung, die bei ihnen gute Erfolge erzielt, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Zum Beispiel Homöopathie: Gerade in diesem Bereich gibt es für immer mehr Versicherte seit einiger Zeit die Möglichkeit einer kostenlosen Behandlung.


Frau K. leidet an mehreren Allergien. Bisher hat ihr die homöopathische Behandlung ihres Arztes gut geholfen, die sie zusätzlich zu der üblichen schulmedizinischen Medikation erhalten hat. Nun kann sie sich aber die Ausgaben für die privat zu zahlende Behandlung nicht mehr leisten - sie ist arbeitslos geworden. Mit der Frage, was sie tun kann, wendet sie sich an die UPD. Dort erfährt sie, dass der Gesetzgeber 2004 mit dem Paragraphen 140 SGB V, Abs. 1-4 erstmals die Möglichkeit die Möglichkeit geschaffen hat, dass Krankenkassen direkt mit Ärzten Verträge zur Gesundheitsversorgung abschließen können. Dies wird "Integrierte Versorgung" (IV) genannt. Dabei kann die Kasse auch Leistungen übernehmen, die sie normalerweise nicht bezahlt. So schließen zum Beispiel immer mehr Kassen Direktverträge mit homöopathisch ausgebildeten Ärzten ab.

Der Patientenberater informiert Frau K., dass seit Kurzem auch ihre Kasse die "Integrierte Versorgung Homöopathie" anbietet, und welche Ärzte in ihrer Wohnnähe daran teilnehmen. Die. Kassen übernehmen die Kosten für die gesamte Behandlung, inklusive Erstanamnese (eine umfangreiche Erfassung des Gesamtzustandes und der Symptome des Patienten). Dazu muss wie üblich die Versichertenkarte vorgelegt werden. Die Medikamente muss Frau K. jedoch selbst bezahlen, oft sind diese mit weniger als 10 Euro relativ günstig. Nimmt eine Kasse an der Integrierten Versorgung teil, braucht der Patient nicht zu fürchten, dass sie eine Kostenübernahme ablehnt - solange der Arzt eine Zulassung zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung hat. Ein Arztwechsel ist immer möglich. Weiter muss man zu homöopathisch qualifizierten Apothekern gehen, die an der Integrierten Versorgung teilnehmen. Dies hat den Vorteil, dass der Apotheker den Behandlungsverlauf mitverfolgen und sich mit dem Arzt austauschen kann. Bisher nehmen ca. 110 Kassen an der Integrierten Versorgung teil, also rund die Hälfte aller gesetzlichen Krankenversicherer in Deutschland - Tendenz steigend.

Welche Kassen und Ärzte bereits aktuell an der Integrierten Versorgung teilnehmen, erfahren Sie in den Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung. Auch bei Fragen zu anderen Themen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie im Internet unter www.upd-online.de oder von montags bis freitags (10 bis 18 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800/011 7722.


Unabhängige Patientenberatung

Deutschland | UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet bundesweit persönliche wie auch telefonische Beratung an. In den Landesverbänden Berlin-Brandenburg und Niedersachsen ist der SoVD einer der Träger der UPD.


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Quelle:
SoVD-Zeitung des Sozialverband Deutschland (SoVD)
Nr. 3 / März 2009, S. 6
Herausgeber: Bundesvorstand des Sozialverband Deutschland e.V.
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22-0, Fax: 030/72 62 22-145
E-Mail: redaktion@sovd.de
Internet: www.sovd.de

Die SoVD-Zeitung erscheint am 1. eines jeden Monats.
Der Bezugspreis wird im Rahmen des Verbandsbeitrages
erhoben.


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2009