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RECHT/404: Ärztliche Meldepflicht für die "Neue Grippe" (Influenza A/H1N1) ab 3.5.2009 (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Samstag, 2. Mai 2009

Ärzte müssen Fälle der "Neuen Grippe" (Influenza A/H1N1) melden


Am morgigen Sonntag wird eine Rechtsverordnung in Kraft treten, mit der die Arztmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz auf Fälle der neuen Influenza (Influenza A/H1N1, so genannte "Schweinegrippe") ausgedehnt wird. Die Ärztinnen und Ärzte haben u. a. Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle an das Gesundheitsamt zu melden. Zur Beurteilung von Verdachtsfällen gibt das Robert Koch-Institut eine Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte heraus.

Die Rechtsverordnung stärkt die Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Auftreten des neuen Erregers in Deutschland so früh wie möglich mit Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -bekämpfung begegnen zu können.

Die Rechtsverordnung ist heute in einer Sonderausgabe des Bundesanzeigers erschienen.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmg.bund.de
www.rki.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 35 vom 2. Mai 2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2009