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RECHT/410: Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem (PKV)


PKV e.V. - Mittwoch, 10. Juni 2009

Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem


Berlin - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:

"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Gericht hat zwar die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht. Zugleich aber hat es dem Gesetzgeber eine éBeobachtungspflicht` auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft ékeine unzumutbaren Folgen` für die Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dürfe nicht gefährdet werden.

Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung.

Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Wir kämpfen deshalb weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten."


Kontakt:
Stefan Reker Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
http://www.pkv.de


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Quelle:
PKV e.V. - Private Krankenversicherung e.V.
Ulrike Pott, Pressesprecherin
Friedrichstraße 191, 10117 Berlin
E-Mail: ulrike.pott@pkv.de
Telefon: 030 / 20458927
Internet: www.pkv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2009