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RECHT/411: Zuzahlung im Krankenhaus - Ein Krankenhaus ist kein Hotel (UPD)


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - Mittwoch, 17. Juni 2009

Ein Krankenhaus ist kein Hotel
UPD-Beratungsfall des Monats zum Thema Zuzahlung im Krankenhaus

Vielen Patienten kommt die Zuzahlung nach einem Klinikaufenthalt zu hoch vor - wegen der Zahl der abgerechneten Tage. Die Sachlage indes ist klar.


Rostock, 17.06.2009 - Zehn Euro pro Tag - die meisten Patienten wissen, dass sie für die stationäre Behandlung im Krankenhaus diese Zuzahlung leisten müssen. Aber wenn nach überstandener Klinikbehandlung die Rechnung für diesen Obolus mit der Post ins Haus flattert, sind einige doch überrascht und verunsichert. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) registriert seit ihrem Bestehen im Jahr 2006 jeden Monat viele Anfragen dazu.

So auch zum Beispiel von Frau P., die sich in der Beratungsstelle der UPD in Rostock meldet. "Ich bin am Montag stationär aufgenommen und am Donnerstag früh wieder entlassen worden", sagt sie. Nach ihrer Rechnung sind das drei Krankenhaustage. "Warum soll ich für vier Tage eine Zuzahlung leisten? Wenn ich im Hotel übernachte, zahle ich ja auch nur pro Übernachtung. Schließlich habe ich am Entlassungstag auch kein Mittag- und Abendessen mehr gehabt."

"Die Rechnung für die Zuzahlung zur stationären Behandlung sorgt tatsächlich manchmal für unnötige Aufregung bei Patienten", sagt Selma Lindner von der UPD-Beratungsstelle. "Das liegt meist daran, dass sie vor einem Krankenhausaufenthalt in der Regel andere Sorgen haben und sich dazu keine Gedanken machen." Dabei ist der Fall klar geregelt: "Die Zuzahlung zur stationären Behandlung wird nach Kalendertagen und nicht nach Übernachtungen berechnet", sagt Selma Lindner von der UPD. "Im Sozialgesetzbuch Nr. 5 heißt es im õ 39, dass für die Krankenhausbehandlung je Kalendertag - also sowohl für den Aufnahme- wie den Entlassungstag - zehn Euro erhoben werden."


Der Hintergrund:

So sollten die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, wie es damals in der Begründung zum Regierungsentwurf des Haushaltbegleitgesetzes aus dem Jahr 1983 hieß. Seitdem ist die Zuzahlung gängige Praxis. Die Dauer dieser Zuzahlung ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt; mehr hat kein Patient zu zahlen. Wer jünger als 18 Jahre ist, muss keine Zuzahlung leisten.


Tipp:

Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD - Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 17. Juni 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2009