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RECHT/413: Neue gesetzliche Regelung - Solariennutzung für Minderjährige verboten (idw)


Universitätsklinikum Mannheim - 23.06.2009

Neue gesetzliche Regelung
Solariennutzung für Minderjährige verboten

Entscheidung des Bundestags stützt sich auf Studie des Mannheimer Instituts für Public Health


Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine gesetzliche Regelung beschlossen, die Minderjährigen die Nutzung einer Sonnenbank in Sonnenstudios, Sportclubs und anderen öffentlich zugänglichen Räumen künftig untersagt. Das Verbot zielt darauf ab, die Zahl der Erkrankungen an Schwarzem Hautkrebs zu senken.

Die Entscheidung für diese deutliche Maßnahme zum Schutz der Jugendlichen basiert auf einer Studie des Mannheimer Instituts für Public Health der Universitätsmedizin Mannheim, die von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen der bevölkerungsbezogenen "SUN-Study" (Sunbed-Use: Needs for Action-Study) wurden insgesamt 500 Mannheimer Bürger im Alter von 18 bis 45 Jahren zur Solariennutzung, Besuchshäufigkeit und zu ihrer Motivation befragt. Darüber hinaus wurde die Beratung in den Studios und das Risikobewusstsein der Nutzer erfasst.

Die Studie legt deutliche Defizite im Beratungsumfang der Sonnenstudios sowie ein geringes Risikobewusstsein der Solariumnutzer offen. So verzichten 44 Prozent der Nutzer freiwillig nicht nur auf den Service, sondern auch auf die Beratung, indem sie selbstbediente Münzsolarien bevorzugen. Doch auch dort, wo Personal zur Verfügung steht, wird wenig beraten: Sieben von zehn Nutzern wurden im Sonnenstudio nie über Gesundheitsrisiken künstlicher UV-Exposition aufgeklärt, rund 45 Prozent erhielten niemals eine Beratung zum Hauttyp. Darüber hinaus steht fünf von zehn Nutzern eines Solariums keine Schutzbrille zur Verfügung. Und wenn doch, dann wird sie häufig gar nicht aufgesetzt.

Der Mitarbeiter des Mannheimer Instituts für Public Health, Privat-Dozent Dr. Sven Schneider, ist Sozialepidemiologe. Er hat die Studie geleitet. Dr. Schneider kommt zu erstaunlichen Ergebnissen: "Trotz der schlechten Beratung wissen mehr als 90 Prozent der Nutzer, dass jeder Sonnenbrand einen bleibenden Schaden in der Haut hinterlässt und sowohl natürliche als auch künstliche UV-Strahlung das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, erhöht. Vor diesem Hintergrund schätze ich als besonders bedenklich ein, dass das Wissen um die Risiken viele nicht von einem Besuch abhält. Solariennutzer gehen diese Gefahren also "sehenden Auges" ein. Dies gilt auch für Menschen, die zu einer der bekannten Risikogruppen für Hautkrebs zählen - etwa Personen mit heller Haut, Sonnenbranderfahrung, mit Pigmentmalen oder familiärem Melanomrisiko. Sie gehen genauso häufig wie der Durchschnittsdeutsche in ein Solarium, und das nur, um vermeintlich attraktiver zu sein oder das individuelle Wohlbefinden zu erhöhen. Viele davon sind Jugendliche."

Prof. Dr. Joachim Fischer, Direktor des Mannheimer Instituts für Public Health, begrüßt die neue gesetzliche Regelung: "Vor dem Hintergrund, dass bereits heute jeder dritte diagnostizierte Krebs ein gefährlicher Hautkrebs ist, sehe ich dies als Chance, die Zahl derer, die sich freiwillig dem Hauptrisikofaktor für Hautkrebs aussetzen, zu verringern."


Wissenschaftliche Veröffentlichung:
Die SUN-Study erscheint in Kürze in der wissenschaftlichen Zeitschrift Acta Dermato-Venerologica:
Schneider S., Zimmermann S., Diehl K., Breitbart E., Greinert R. (2008)
Risk awareness does not correlate with behaviour: Prevalence, motives and determinants of sunbed use in German adults, Acta Dermatol
(in press)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/pages/de/institution400


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universitätsklinikum Mannheim, Dr. Eva Maria Wellnitz, 23.06.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009