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RECHT/416: Krankengeld für Selbständige - Der Risikozuschlag fällt weg (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Dienstag, 14. Juli 2009

UPD-Beratungsfall des Monats Juli

Krankengeld für Selbständige: Der Risikozuschlag fällt weg


Freiberufler können ab August in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder Krankengeld absichern.

Selbständige ärgerten sich über sie besonders: Die Gesundheitsreform verpflichtet sie seit Jahresbeginn 2009, für den Krankheitsfall einen Wahltarif "Krankengeld" abzuschließen. Diese Regelung hat in den vergangenen Monaten zu vielen Anfragen bei den Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) geführt. Ab August aber ändert sich nun einiges wieder - zu Gunsten der Selbstständigen. Hier ein Praxisbeispiel aus München:

Herr B., ein freier Journalist, ist seit Jahren freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Auch er musste Anfang 2009 einen Wahltarif "Krankengeld" abschließen. Da Herr B. über 50 Jahre alt ist, ist der neue Tarif für ihn recht teuer.

Nach zahlreichen Beschwerden wurde diese gesetzliche Regelung nun wieder überarbeitet. Herr B. sorgt sich aber, dass seine Krankenkasse erneut einen Wahltarif anbieten will. Er wendet sich an die UPD-Beratungsstelle in seiner Heimatstadt München.

Dort klärt ihn eine Mitarbeiterin auf, dass sich freiwillig versicherte Selbständige nun ab August entscheiden können: Entweder erwerben sie einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit über das sogenannte "gesetzliche Krankengeld" zum allgemeinen Krankengeldtarif, oder sie nehmen einen entsprechenden Wahltarif. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Krankengeldtarif anbieten, um das finanzielle Risiko ab der siebten Krankheitswoche abzusichern. "Entgegen der bisherigen Praxis dürfen in diesem Tarif keine Risikozuschläge wegen des Alters, des Geschlechts oder des Krankheitsrisikos erhoben werden", erklärt ihm die UPD-Mitarbeiterin. "Es muss der allgemeine Beitragssatz von 14,9% gezahlt werden."

Für Selbständige ist es ratsam, sich entweder rechtzeitig für den gesetzlichen Tarif zu entscheiden, oder sich zeitnah bei ihrer Krankenkasse nach den neuen Wahltarifen zu erkundigen und sich gegebenenfalls neu abzusichern. Zusätzliche oder frühere Leistungen können weiterhin über ergänzende Wahltarife versichert werden.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD - Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 14. Juli 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2009