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RECHT/419: Pauschallieferverträge der Kassen - Nicht immer die beste Wahl für die Patienten (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Mittwoch, 19. August 2009

UPD-Beratungsfall des Monats August 2009

Pauschallieferverträge der Kassen: Nicht immer beste Wahl für die Patienten


Was früher Versicherte an Hilfsmitteln persönlich aus Sanitätshäusern bezogen, wird heute oft zentral geliefert - zuweilen zum Ärger der Patienten. Doch die können Widerspruch einlegen.

Immer öfter schließen Krankenkassen zentrale Lieferverträge ab. Langjährige Gewohnheiten von Patienten bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzeinlagen werden so oft auf den Kopf gestellt - die Beschwerden bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) nehmen zu. Was getan werden kann, zeigt ein Fallbeispiel aus Brandenburg.

Herr Meier kommt in die Potsdamer Beratungsstelle der UPD, er ist verzweifelt. Seit seiner Prostataoperation ist er inkontinent; bis Ende letzten Jahres hatte er von der Krankenkasse seine Inkontinenzeinlagen bezahlt bekommen, die er im örtlichen Sanitätshaus bestellte und abholte. Das klappte immer gut. Nun hat die Krankenkasse einen Vertrag mit einem Lieferanten geschlossen, der seit Anfang des Jahres die Versorgung übernimmt. Die Lieferungen: am Anfang verspätet. Die Einlagen: Herrn Meier zu hart. Sie klumpen, schimpft er.

"Fast alle Krankenkassen haben mittlerweile Verträge mit Anbietern", klärt Beraterin Andrea Fabris Herrn Meier auf. "Viele Ratsuchende kommen zu uns, weil sie mit den Einlagen, die sie jetzt erhalten, nicht zurechtkommen." Bei einem solch sensiblen Thema bedeutet das eine starke psychische Belastung für die Versicherten. Aber: Die Betroffenen können Widerspruch einlegen und der Kasse begründen, warum eine andere Art der Versorgung notwendig ist.

Bei Herrn Meier ist der Fall komplizierter. Er benötigt zusätzlich zu den Einlagen noch Kompressionsbermuda-Unterhosen. Das macht eine Versorgung mit anatomisch geformten Einlagen notwendig. Diese sind aber im Vertrag zwischen Krankenkasse und Lieferant nicht vorgesehen. Laut Gesetz einigt sich die Kasse im Einzelfall mit einem anderen Leistungserbringer. Herr Meier legt Widerspruch ein, weil auch die jetzt gelieferten Einlagen nicht passen - und hat gute Chancen, zu seiner gewohnten Versorgung zurück zu kehren.


Tipp:

Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD - Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 19. August 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
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Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2009