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RECHT/422: Die Patientenverfügung - Kein Fall für einsame Beschlüsse (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Freitag, 4. September 2009

Die Patientenverfügung: Kein Fall für einsame Beschlüsse

Informationsangebote zu Patientenverfügungen gibt es zuhauf. Doch die UPD warnt: Für die Patienten wird es zunehmend schwierig, im Beratungsdschungel unabhängige und kompetente Partner zu finden.


Viele Menschen nehmen das neue Gesetz zur Patientenverfügung zum Anlass, selbst ein schriftliches Papier zu verfassen. Dieses soll für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Doch im Vorfeld ist es ratsam gut zu überlegen, was einem bei Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Für viele Menschen - und gerade für die ältere Generation - tun sich hierbei erhebliche Schwierigkeiten auf. Ethische, medizinische und rechtliche Fragen müssen geklärt und geregelt werden.

Dabei mangelt es nicht an Fülle von Informationen oder Anbietern. Eine große Zahl von Verbänden bietet kostenlose Beratung an. Informationen und Textbausteine gibt es auch bei Verbraucherzentralen, Patientenorganisationen, Kirchen und dem Justizministerium. Rechtsanwälte oder Notare zum Beispiel bieten meist Rat und Hilfe gegen Entgelt. Der Virchow-Bund hat den Ärzten empfohlen, die Beratung zur Patientenverfügung mit bis zu 235,95 Euro zu berechnen.

"Oft haben Patienten bereits mehrere Vordrucke, wissen aber nicht, welche von guter Qualität und inhaltlich unabhängig von Fremdinteressen sind", sagt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die UPD hat zudem erfahren, dass derzeit ältere Menschen von unbekannten Anbietern angerufen werden und diese ihnen Hausbesuche für den nächsten Tag ankündigen - eine Patientenverfügung nach Art des Staubsauger-Vertreters?

Gefragt sind hingegen Transparenz und richtige Hilfestellung bei der Auswahl der Angebote. Seit Jahren hat es sich die UPD zum Auftrag gemacht, Patienten in Gesundheitsfragen, aber auch bei zivil- und sozialrechtlichen sowie psychosozialen Aspekten zu beraten - und das unabhängig, neutral und kostenfrei. Dies gilt ebenso für das Thema Patientenverfügungen. Bei der Auswahl von Angeboten zum Verfassen einer solchen Verfügung empfiehlt die UPD u.a. folgende Kriterien zu prüfen:

- Werden ethische Fragen ausreichend erörtert?
- Wird eingehend und umfassend beraten?
- Verfügen die Berater über die entsprechende Fachkompetenz?
- Wie aktuell sind die Informationen?
- Enthalten die Broschüren Quellenangaben?
- Sind Werte und Weltanschauung bereits vorgegeben?
- Handelt es sich um Textbausteine, oder sind konkrete
   Willenserklärungen im Vordruck schon vorgegeben?
- Sind Vordrucke leicht manipulierbar, beispielsweise durch einfaches Ankreuzen?
- Wodurch ist die Unabhängigkeit von Fremdinteressen gewahrt?
- Welche Wertevorstellungen hat der Anbieter?
- Welche finanziellen Interessen hat der Anbieter?
- Ist die Beratung kostenfrei?


Weitere Informationen, Rat und Hilfe bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD über das
kostenfreie bundesweite Beratungstelefon 0800 0 11 77 22 und im Internet unter www.upd-online.de.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 4. September 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2009