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RECHT/423: Fahrkostenerstattung zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Mittwoch, 16. September 2009
UPD-Beratungsfall des Monats September 2009

Weniger Hilfe für Transport

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen erstattet


Berlin, 16.09.09 - Der Rat suchende Pierre M. informiert sich am bundesweiten Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) über die Kostenübernahme bei anstehenden ambulanten Untersuchungen in einem Zentrum für Chemotherapie. Er ist schwerbehindert, ihm sind jedoch keine Merkzeichen (Nachweis im Schwerbehindertenausweis über besondere Beeinträchtigungen) zuerkannt. Ebenfalls liegt für ihn kein Einstufungsbescheid in die Pflegestufe II oder III vor. Auf seine Frage hat ihm das Zentrum für Chemotherapie mitgeteilt, dass er die Fahrkosten zur Behandlung selbst tragen müsse. Herr M. will sich mit dieser Aussage nicht zufrieden geben.

Die Beraterin der UPD informiert Pierre M. über seine Rechte. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden seit 2004 nur in Ausnahmefällen erstattet. Dazu müssen Patienten jedoch bei ihrer Krankenkasse vorher eine Genehmigung beantragen. Aussicht auf Erfolg hat dabei nur, wer die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufsucht.

Ausnahmen bilden die onkologische Chemo-/Strahlentherapie, Dialyse, eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum, Einstufung in Pflegestufe 2 oder 3, ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflose Person) oder Bl (Blindheit), Behandlungen zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes und Fahrten zu ambulanten Operationen. Wird durch die ambulante Behandlung ein stationärer Aufenthalt vermieden, kann ebenfalls eine Beteiligung der Krankenkasse an den Fahrkosten erfolgen. Außerdem kann man eine Fahrkostenbeteiligung verlangen, wenn die Krankenkasse Kostenträger der stationären bzw. teilstationären Behandlung ist.

Herr Pierre M. beantragt seine Fahrkosten und bekommt diese nach vorheriger Bewilligung durch die Krankenversicherung nun problemlos erstattet.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD - Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 16. September 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2009