Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

RECHT/432: Patientenverfügungen sorgen noch immer für Verunsicherung (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Dienstag, 17. November 2009
UPD Beratungsfall des Monats November

Patientenverfügungen sorgen noch immer für Verunsicherung

Neues Gesetz schafft aber mehr Rechtssicherheit


Grenzfragen zwischen Leben und Tod lassen den Menschen kaum los. Über kaum ein Thema wird daher intensiver unter Patienten diskutiert als über das Ob und Wie von Verfügungen. Schnell sind Zweifel da: Halten sich die Ärzte an die Verfügung? Muss ich das Dokument beglaubigen lassen? Wo bewahre ich die Unterlagen auf? Zwar hat die Politik das Thema Patientenverfügung in diesem Jahr gesetzlich geregelt. Dennoch fühlen sich viele Menschen genauso ratlos wie zuvor - und suchen Hilfe bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hier ein Beispielfall aus Witten.

Berta M. hat schon vor zwei Jahren eine Patientenverfügung erstellt. Nun ruft sie in der Beratungsstelle an und möchte wissen, ob die alten Verfügungen noch gültig sind, da es doch jetzt ein neues Gesetz gäbe. Die Beraterin bestätigt ihr, dass der Gesetzgeber zum 01.09.2009 die Patientenverfügung normiert hat. Damit sind die Rahmenbedingungen hierfür erstmalig gesetzlich geregelt.

Durch eine Patientenverfügung kann im Voraus schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und in welcher Form ärztliche Behandlungen erfolgen sollen. Damit kann der Patient Einfluss auf spätere ärztliche Behandlungen nehmen, auch wenn er zum Zeitpunkt der notwendigen Behandlung nicht mehr ansprechbar ist. Er bestimmt dadurch selbst den weiteren Behandlungsablauf, was die Ärzte berücksichtigen müssen. So können auch bestimmte Heilbehandlungen und ärztliche Maßnahmen - zum Beispiel eine künstliche Ernährung - untersagt werden. Nur volljährige Personen, die in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen, können eine Verfügung erstellen. Außerdem muss sie schriftlich abgefasst werden und erfordert eine eigenhändige Unterschrift.. Eine notarielle Beglaubigung ist hingegen nicht erforderlich.

Wenn jedoch zum Beispiel eine beginnende Demenzerkrankung festgestellt wurde, kann eine Beglaubigung sinnvoll sein. Hier bestehen häufig Zweifel darüber, ob die Betroffenen noch in der Lage sind, Umfang und mögliche Konsequenzen der Verfügung zu verstehen. Der Notar könnte in diesem Fall die Einwilligungsfähigkeit bestätigen.

Frau M. ist erfreut zu hören, dass ihre Patientenverfügung weiterhin gültig ist und nimmt das Angebot der Patientenberatungsstelle gerne wahr, ihre Vorsorgedokumente durchsehen zu lassen um zu überprüfen, ob alle wichtigen Aspekte berücksichtigt sind.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


*


Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 17. November 2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2009