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RECHT/448: Vorsicht beim Wechsel der privaten Krankenversicherung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Juni 2010

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Vorsicht beim Wechsel der privaten Krankenversicherung


Karlsruhe/Berlin (DAV). In den letzten Jahren haben die meisten privat Krankenversicherten unangenehme Post mit teils kräftigen Beitragserhöhungen von ihrem Versicherer bekommen. Je stärker der Anstieg, desto schneller kommt dann der Gedanke auf, ob ein anderer Versicherer nicht günstiger ist. "Wir müssen feststellen", sagt Rechtsanwalt Arno Schubach stellvertretenden Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), "dass zunehmend Versicherungsvermittler das Thema Beitragserhöhungen nutzen und Versicherte gezielt ansprechen, um ihnen einen Wechsel schmackhaft macht." Hiergegen sei im Grundsatz nichts einzuwenden, wenn das Angebot wirklich günstiger ist und eine fundierte ordnungsgemäße Beratung erfolgt. "Es häufen sich jedoch leider die Fälle", so Schubach weiter, "in denen Versicherte praktisch über den Tisch gezogen werden."

So werden Tarife angeboten, die nur deshalb günstiger sind, weil sie geringere Leistungen beinhalten. Auch kommt es immer wieder zu Problemen, weil der Versicherungsvermittler nicht alle Vorerkrankungen korrekt aufnimmt. Schlimmstenfalls kann es dann passieren, dass der neue Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann. Ist die Vorversicherung in diesem Fall bereits durch Kündigung beendet, bleibt nur noch der Weg in den Basistarif, d. h. häufig: Höherer Beitrag bei drastisch reduzierten Leistungen.

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht rät, besonders auf eine vollständige und umfassende Beantwortung der Gesundheitsfragen zu achten und sich schriftlich vom Versicherungsvermittler bestätigen zu lassen, dass keine Leistungsnachteile eintreten. Dieses Verlangen ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern entspricht der klar gesetzlich geregelten Dokumentationspflicht für Versicherungsvermittler. "Die große Mehrzahl der Versicherungsvermittler berät seriös und hat überhaupt kein Problem damit, dies auch entsprechend zu dokumentieren" erklärt Schubach. "Demgegenüber ist es ein eindeutiges Alarmsignal, wenn der Vermittler mündliche Erklärungen abgibt, diese aber - auch auf Verlangen - nicht dokumentiert."

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de


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Quelle:
Pressemitteilung VersR 2/10 vom 4. Juni 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zu 8. Juni 2010