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RECHT/454: Kassen zahlen für Akupunktur - UPD Beratungsfall des Monats Juli (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Montag, 12. Juli 2010

UPD Beratungsfall des Monats Juli 2010

Kassen zahlen für Akupunktur

Bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen lassen sich die Versicherer auf die chinesische Medizin ein


Vor einigen Jahren fristete die Heilkunst der Chinesen in Deutschland noch ein Nischendasein. Doch die Wirkung des Nadelstichs findet immer mehr Akzeptanz: Seit 2006 ist Akupunktur bei einigen Erkrankungen Leistung der gesetzlichen Kasse. Doch wann kommen Patienten in ihren Genuss? Mit zunehmender Bekanntheit häufen sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) auch die Anfragen. Hier ein Beispielfall der UPD aus Gießen.

Herr M. sucht die Beratungsstelle auf. Seit einem Jahr schmerzt seine Lendenwirbelsäule. Bisher hat er von seinem Orthopäden Schmerztabletten verschrieben bekommen; nun hat er von einem Bekannten erfahren, dass auch eine Akupunkturtherapie ihm Abhilfe schaffen könnte. Herr M. sucht Rat. UPD-Beraterin Sabine Burk aus Gießen klärt ihn über die Voraussetzungen auf: "Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei zwei Erkrankungen möglich", sagt sie. "Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in mindestens einem Kniegelenk durch Arthrose."

Eine Akupunkturbehandlung sei allerdings erst möglich, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Behandlung mit jeweils bis zu zehn Sitzungen solle innerhalb von sechs Wochen erfolgen. "In begründeten Ausnahmen können bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen erfolgen." Eine erneute Behandlung erfolge frühestens zwölf Monate nach Abschluss der Nadeltherapie. Um die Akupunktur als Kassenleistung abrechnen zu können, sagt Sabine Burk, muss der Arzt entsprechende Fortbildungen nachweisen. Patienten mit Kopfschmerzen, Hüft- oder Ellenbogenbeschwerden müssten die Nadeltherapie dagegen weiterhin selbst zahlen.

Herr M. meldet sich nach zwei Monaten erneut in der Beratungsstelle: Die Akupunkturbehandlung sei ohne Probleme von seiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen worden.

Tipp: Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf die Möglichkeit der Schmerztherapie mittels Akupunktur als Kassenleistung an.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 12. Juli 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
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Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2010