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RECHT/457: Welche Reha-Klinik? - Nicht nur eine Frage für die Versicherung (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Montag, 23. August 2010
UPD Beratungsfall des Monats August 2010

Welche Reha-Klinik? - Nicht nur eine Frage für die Versicherung

Patienten haben bei der Auswahl einer geeigneten Reha-Einrichtung durchaus ein Mitspracherecht


Die Rehabilitation bildet eine der wichtigsten Phasen bei der Heilung von Krankheiten und Verletzungen. Doch wie findet man die richtige Klinik? Nicht immer einigen sich Patienten und Versicherungen auf Anhieb - und viele Anfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weisen darauf hin, dass Patienten oft ihre eigenen Rechte nicht kennen. Hier ein Beispielsfall aus Göttingen.

Herr K. leidet an einer Essstörung. Seine Rentenversicherung bewilligt ihm eine Reha-Behandlung, weist ihm aber nicht die Klinik zu, die er gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt ausgewählt hatte. Nun wendet sich Herr K. an die UPD in Göttingen.

Ein UPD-Berater erklärt ihm die gesetzlichen Bestimmungen: "Die Leistungen werden in Einrichtungen erbracht, die entweder von der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein entsprechender Vertrag besteht", sagt er. "Hierbei ist die Auswahl in das pflichtgemäße Ermessen der Rentenversicherung gestellt." Die Rentenversicherung habe aber auch die berechtigten Wünsche des Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehörten die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Versicherten. "Hat die Rentenversicherung mit einer Reha-Klinik keinen Vertrag geschlossen, wäre der Wunsch des Versicherten auf Behandlung in dieser Klinik nicht berechtigt."

Ist der Versicherte mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Kommt die Rentenversicherung dem berechtigten Wunsch des Versicherten nicht nach, so muss sie begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik besser geeignet ist, die Rehabilitationsleistung zu erbringen. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.

So auch im Falle von Herrn K. Die von der Versicherung zugewiesene Klinik hatte keinerlei Spezialisierung auf die Erkrankungsform der Essstörung - und Herr K. wies nach, dass seine Heilungschancen in der von ihm mit dem Arzt ausgesuchten Einrichtung größer sind. Die Versicherung bewilligte ihm daraufhin die gewünschte Klinik.

Tipp: Überlegen Sie mit Ihrem Arzt, welche Einrichtung für Sie am besten geeignet ist. Wichtig ist, dass in der Klinik ein Platz frei ist. Äußern Sie Ihren Wunsch bereits bei Antragstellung und bitten Sie Ihren Arzt, Ihren Wunsch durch eine Stellungnahme zu unterstützen.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 23. August 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2010