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DEMENZ/411: Recht - zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen für Menschen mit Demenz (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 3/18
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Info
Anspruch für Menschen mit Demenz auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen


Ab dem 1. Juli 2018 haben auch Menschen mit Demenz einen Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist in § 22 a SGB V gesetzlich geregelt. Allerdings ist dieser Anspruch an die Voraussetzung gebunden, dass die Betroffenen entweder bereits einen Pflegegrad der Pflegeversicherung zugewiesen bekommen haben oder Eingliederungshilfe erhalten. Die Vorsorgemaßnahmen umfassen insbesondere die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, Aufklärung über Mundhygiene, Erstellung eines Plans zur Mund- und Prothesenpflege sowie Entfernung harter Zahnbeläge. Auch die Pflegepersonen sollen in die Erstellung der Pläne und in die Aufklärungsgespräche einbezogen werden.

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Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 3/18, S. 16
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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