Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Alzheimer Info Nr. 1/2023
Pflegegeld darf bei Pflegeperson nicht gepfändet werden
von Bärbel Schönhof, Assessorin jur., Bochum
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 22. Oktober 2022 (Az: IX ZB 12/22), dass das Pflegegeld, welches privaten Pflegepersonen, zum Beispiel Angehörigen, gezahlt werde, nicht von Gläubigern gepfändet werden darf. Dies ist insbesondere für die Angehörigen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, zum Beispiel in einem Insolvenzverfahren oder ähnlichem, eine wichtige Entscheidung. Der BGH begründete dies damit, dass das Interesse der zu pflegenden Person an einer zuverlässigen Pflege durch eine selbst gewählte Pflegeperson schutzwürdig sei, da hierdurch ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht werden soll. Das Pflegegeld sei kein Entgelt für die Pflege, sondern Anreiz, die Pflegebereitschaft zu erhöhen. Pflegegeld darf auch nicht als Einkommen angesehen werden.
*
Quelle:
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Alzheimer Info Nr. 1/2023, Seite 17
Keithstraße 41, 10787 Berlin
Telefon: 030/259 37 95-0, Fax: 030/259 37 95-29
Alzheimer-Telefon: 030/259 37 95 14
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Juni 2023
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang