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DEMENZ/508: Digitale Gesundheitsanwendungen für die Versorgung (DAlzG)


Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Alzheimer Info Nr. 2/2023

Digitale Gesundheitsanwendungen

von Bärbel Schönhof, Assessorin jur., Bochum


Sowohl digitale Gesundheitsanwendungen als auch digitale Pflegeanwendungen haben seit einiger Zeit Einzug in die Versorgung von Menschen mit Demenz gehalten. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Welche Rechtsgrundlage haben sie und welche Vor- oder Nachteile bergen die Anwendungen?

Bei digitalen Gesundheitsanwendungen (abgekürzt DIGA) handelt es sich um Medizinprodukte, die eine gesundheitsbezogene Zweckbestimmung haben. Die Hauptfunktion besteht in digitalen Technologien.

Digitale Gesundheitsanwendungen werden in vielen Gebieten bereits eingesetzt. Essentiell ist, dass diese Gesundheitsanwendungen sowohl von den Patienten als auch von Leistungserbringern (Ärzten und Therapeuten) gemeinsam genutzt werden können. So sind zum Beispiel Gesundheits-Apps entwickelt worden. Diese "Apps auf Rezept" sollen die Gesundheit fördern, Krankheiten erkennen, überwachen und behandeln oder Behinderungen unterstützen bzw. ausgleichen.

2019 wurden durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) diese digitalen Gesundheitsanwendungen in den §§ 33a und 139e SGB V verankert. Anerkannte digitale Gesundheitsanwendungen werden seitdem von den gesetzlichen und zum Teil auch von privaten Krankenversicherungen finanziert. In einem so genannten DIGA-Verzeichnis (diga.bfarm.de) werden für die Nutzer dieser Anwendungen und für die Ärzte und Therapeuten die wesentlichen Informationen zu den DIGAs zusammengestellt. Hierzu gehören neben den allgemeinen Informationen, wie der Name des Produktes oder des Herstellers, besonders Angaben zu den positiven Versorgungseffekten. Damit können künftige Nutzer sich darüber informieren, wie sich der Gesundheitszustand durch die Anwendung verbessern kann und welche Möglichkeiten zum Umgang mit der Erkrankung durch die Nutzung der DIGA bestehen. Auch Hinweise für die Verordnung durch Ärzte und Psychotherapeuten und die Erstattung der DIGA finden sich dort.

In der Versorgung von Menschen mit Demenz können DIGAs nützlich sein. Angefangen von Apps für das Gehirn- oder Gedächtnistraining, über die Darstellung von Bewegungsübungen können diese Anwendungen entweder selbstständig zu Hause oder mit Hilfe von Therapeuten genutzt werden. Auf dem Markt finden sich auch Apps für die allgemeine Fitness, fürs Gehirnjogging und solche, die den Alltag zu Hause erleichtern, organisieren und unterstützen. Nicht alle Apps sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten oder werden von den Krankenkassen finanziert. Die Krankenkassen selbst bieten für ihre Versicherten Angebote zur Entlastung von Angehörigen (zum Beispiel Entspannungs- oder Meditations-Programme, Coaching-Übungen) und zur Förderung und Unterstützung der Gesundheit an.

Die Nutzung dieser digitalen Gesundheitsanwendungen bedingt jedoch sowohl bei den Menschen mit Demenz als auch bei den Angehörigen eine Akzeptanz der digitalen Technik und die Bereitschaft, diese Anwendung der technischen Hilfen zu erlernen und in den Alltag zu integrieren. Die technischen Hilfen sollen dabei die Selbstständigkeit, Lebensqualität, Teilhabe und das Wohlbefinden fördern, aber die menschliche Zuwendung und persönliche Betreuung nicht ersetzen.

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Quelle:
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Alzheimer Info Nr. 2/2023, Seite 13
Keithstraße 41, 10787 Berlin
Telefon: 030/259 37 95-0, Fax: 030/259 37 95-29
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E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 7. Juli 2023

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