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DIABETES/1528: Fragen und Antworten - "Meine Rechte mit Diabetes" (diabetesDE)


diabetesDE - 08. Dezember 2011

Chat-Protokoll zum Thema
"Meine Rechte mit Diabetes"

Auszüge aus dem diabetesDE-Experten-Chat vom 8. Dezember 2011
mit dem Experten: Rechtsanwalt Oliver Ebert


Protokoll der Sprechstunde

Marco fragt:

Hallo,

In unseren Bussen und Bahnen ist es seit fast 2 Jahren verboten zu essen und zu trinken. Das ist das Ergebnis einer Kundenumfrage - "Unsere Kunden wünschen saubere Busse und Bahnen".

Wie sieht es mit einem Diabetiker aus, der während der Fahrt
feststellt, dass eine Unterzuckerung vorhanden ist?

Ist der Fahrer wirklich in diesem Fall berechtigt den Fahrgast vor die Tür zu setzen und auf den nächsten Wagen warten zu lassen?

Genau dies ist mir nämlich letzte Woche so passiert.


RA Ebert:

Nein, selbstverständlich darf er Ihnen keine Notfall(selbst)hilfe (wozu auch die Nahrungsaufnahme zählt) verweigern. Teilen Sie dem Fahrer den Sachverhalt mit; wenn er seine Meinung nicht ändert, dann sollten Sie sich bei der Stadt und dem dortigen Behindertenbeauftragten beschweren.


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Marion B. fragt:

Betreff: Wieviel Insulin darf ich im Urlaub mitnehmen?

Fliege nach Ägypten, bin Typ 1 Diabetiker, spritze morgens und abends Langzeitinsulin und tagsüber mein normales Insulin. Wieviel darf ich wieder nach Deutschland einführen? Nicht, daß ich Strafe zahlen muss. Nehme immer mehr mit, wenn mal ein Koffer weg kommt, daß ich weiter mein Insulin spritzen kann.



RA Ebert:

Die von Ihnen benötigte Menge + ein Sicherheitsvorrat sind unproblematisch; zur Sicherheit können Sie von Ihrem Arzt eine Bestätigung mitnehmen.

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Bernd F. fragt:

Betreff: Behindertenurlaub

Hallo,

Meine Kollegen bekommen je nach Alter und Betriebszugehörigkeit 30 Tage Jahresurlaub bei einer 6 Tage Woche. Ich habe durch Diabetes Typ I einen Ausweis mit 50%. Mein Arbeitgeber gibt mir zwar die 5 Tage extra Urlaub, zieht diese aber vorher vom Gesamt ab, so das ich letztendlich 31 Tage gesamt Urlaub habe, wie die anderen auch. Wie ist das gesetzlich geregelt und was kann ich evt. dagegen tun, um wirklich die 5 Tage extra zu bekommen?

Vielen Dank für ihre Antwort


RA Ebert:

Hallo, der Zusatzurlaub muß zusätzlich zum vertraglich vereinbarten bzw. tariflichen Jahresurlaub gewährt werden. Letztlich hängt es also von Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem geltenden Tarifvertrag ab, wieviel Jahresurlaub Ihnen zusteht.

Fordern Sie den Zusatzurlaub am Besten schriftlich beim Arbeitgeber an; ggf. kann Ihnen auch der Schwerbehindertenbeauftragte im Betrieb weiterhelfen.


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Ulrich Z. fragt:

Betreff: Bescheid GdB:30
Nachricht: Hallo,

auf meinen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung beim Amt für Soziales und Gesundheit Erfurt habe ich am 18.11.2011 einen Bescheid erhalten, der meinen GdB auf 30 feststellt. Dabei wird "Diabetes Mellitus mit Polyneuropathie" zugrundegelegt.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" als Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Versorgung.

Ich spritze 4x täglich Insulin und habe zusätzliche Probleme, die meine Lebensführung stark beeinträchtigen. Ich sehe damit die Voraussetzungen für einen GdB von 50 erfüllt.

Deshalb möchte ich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Können Sie mich bei der Argumentation unterstützen? Auf welche Regelungen kann ich mich berufen. Gibt es Beispielfälle? Was muss ich beachten?

Vielen Dank


RA Ebert:

Um einen GdB 50 aufgrund des Diabetes zu erhalten, müssen Sie nachweisen, daß Sie durch gravierende Einschnitte erheblich in Ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. Dies müssen Sie möglichst anschaulich und umfassend darlegen. Im aktuellen Diabetes-Journal finden Sie hierzu einen ausführlichen Artikel mit wichtigen Tipps; Sie können das Heft unter http://www.diabetes-journal.de bestellen.


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Andrea S. fragt:

Betreff: Bericht Rente Bund Berlin

Ich war 07.2011. - 08.2011 als Akutpatient und anschliessend zur Reha in Bad Heilbrunn. Habe nun in den Bericht der Rente Bund Berlin schauen können und bin entsetzt! Dort stehen Sachen, die mit mir nicht besprochen wurden (z.B. über meinen Arbeitsweg) oder meine Anmerkungen wurden völlig falsch wiedergegeben (z.B. wurde ich nach Einschränkungen im Privat- und Berufsleben gefragt, die ich auch angegeben habe und zwei Sätze später ist plötzlich zu lesen, dass ich keine habe!) oder ich muss lesen, dass ich voll und ohne Einschränkungen arbeitsfähig bin und auch so entlassen wurde. Aber ich wurde als nicht arbeitsfähig entlassen und ich arbeite schon seit Jahren nur als Teilzeit. Bin jetzt 52 Jahre alt und seit meinem zehnten Lebensjahr Diabetikerin, sehr schwer einstellbar, beruflich gestresst und ohne irgendeine Regelmässigkeit und habe sehr viele weitere Erkrankungen (ein Auge blind, zweites nur noch 50 %, Herz, Colitis, Sklerödema Buschke, Schilddrüse, Muskelfaserschmerz, Atemprobleme). Meine Fragen: kann ich gegen den Reha-Bericht was machen und wie stehen die Chancen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente? Gerne würde ich mit Ihnen persönlich sprechen, da ich gar nicht alles schreiben kann. Vielen Dank im voraus. Eventuelle Fehler bitte ich zu entschuldigen, da ich ja nicht so gut sehe.

Mit lieben Grüssen
Andrea S.


RA Ebert:

Ich empfehle Ihnen, das Gutachten schriftlich zu beanstanden und richtigzustellen. Sofern ein hierauf gestützter Bescheid erteilt wurde, sollten Sie hiergegen vorsorglich Widerspruch einlegen. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, können Sie ggf. Beratungshilfe erhalten, um durch einen auf Rentenrecht spezialisierten Anwalt vor Ort Ihre Situation prüfen zu lassen.




zum kompletten Chat-Protokoll:
http://ow.ly/7T5y8

Der Diabetes-Chat steht allen Internet-Nutzern kostenfrei auf www.diabetesde.org zur Verfügung.
Protokolle der letzten Sprechstunden können Sie abrufen unter:
www.diabetesde.org/experten_chat

Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das Diabetes Gesundheitstelefon.
Unter der Nummer 0180 250 5205 (6 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute) stehen täglich 24 Stunden Experten bereit.


diabetesDE ist eine gemeinnützige Organisation, die alle Menschen mit Diabetes und alle Berufsgruppen wie Ärzte, Diabetesberater und Forscher vereint, um sich für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen Diabetes einzusetzen. An oberster Stelle steht die Interessenvertretung für die Menschen, die von dieser Volkskrankheit betroffen sind, die sich in großem Tempo in vielen Ländern der Erde, so auch in Deutschland ausbreitet. Gegründet wurde diabetesDE von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD).


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Quelle:
diabetesDE, Pressestelle
diabetesDE-Experten-Chat vom 8. Dezember 2011
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 201 677-0
Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: presse@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2011