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DIABETES/1631: Vorstellung des neuen Zertifikats "Klinik für Diabetespatienten geeignet" (DDG)


Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) - 16. November 2012

Behandlungsqualität im Krankenhaus bei Nebendiagnose Diabetes sichern

Deutsche Diabetes Gesellschaft stellt auf Herbsttagung neues Zertifikat vor



Berlin - Die Diagnose Diabetes wird bei sechs Millionen Menschen in Deutschland zur "Nebendiagnose", wenn sie wegen einer anderen Erkrankung ins Krankenhaus kommen. Das sind 20 bis 30 Prozent aller stationären Fälle, also etwa 2,1 Millionen Patienten pro Jahr, die sich in einer Klinik behandeln lassen müssen. Häufig kommt es gerade bei ihnen zu Komplikationen oder verlängerten Krankenhausaufenthalten wegen einer ungenügenden Blutzuckerstoffwechseleinstellung. Das neue Zertifikat "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" soll helfen, die Behandlungsqualität für diese Patientengruppe zu optimieren.

Wenn sich Menschen, die an Diabetes Typ 1 oder Typ 2 erkrankt sind, etwa wegen eines Eingriffs an Hüfte oder Herz ins Krankenhaus begeben, muss auch während dieser Zeit ihre Diabeteserkrankung angemessen begleitet werden. DDG Präsident Matthaei erläutert: "Jeder Diabetespatient muss sich sicher sein, dass im Krankenhaus sein Blutzuckerspiegel bedarfsgerecht überwacht wird, die Narkose auf seine Diabeteserkrankung abgestellt ist oder Notfallequipment für den Fall einer Blutzucker-Entgleisung bereit steht - gerade auch dann, wenn eine andere Erkrankung Ursache des Krankenhausaufenthalts ist." Aus diesem Grund hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ein neues Zertifikat "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" geschaffen, dessen Ziel es ist, die Qualität der Behandlung für Menschen mit Nebendiagnose Diabetes zu optimieren. Damit sollen messbare Qualitätsstandards verlässlich abgesichert werden, die heutzutage für zuweisende Ärzte und für Patienten bei der Auswahl einer Klinik immer wichtiger werden.

"Ziel des neuen DDG Zertifikats "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" ist es, ein weit verbreitetes Defizit in der stationären Versorgung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes zu beheben", betont Professor Matthaei. Interessant ist das neue Zertifikat letztendlich für jede Klinik und jedes Krankenhaus in Deutschland, welches keine von der DDG zertifizierte diabetologische Fachabteilung vorhält. Voraussetzung dafür sind exakt definierte Kriterien, die zu zertifizierende Einrichtungen erfüllen müssen. Dazu gehört beispielsweise ein spezifisches Notfallmanagement bei Über- und Unterzuckerungen, um eine Stoffwechseldekompensation ("Entgleisung") zu vermeiden.

Mit dem neuen Zertifikat zeigt eine Klinik nicht nur ihre fächerübergreifende Diabeteskompetenz, sondern kann darüber hinaus auch ihre Kostenstrukturen optimieren. Neue Untersuchungen zeigen, dass Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes längere Krankenhausaufenthalte, mehr Komplikationen und höhere Kosten verursachen, wenn sie nicht optimal betreut werden. Zudem erfolgt derzeit bei nur 8 bis 10 Prozent aller Fälle eine korrekte Kodierung der Patienten mit Nebendiagnose Diabetes. Mit der Zertifizierung können Kodierung und Erlössituation verbessert werden.

Vor allem aber profitieren die Patienten. Professor Matthaei resümiert: "Die Nebendiagnose Diabetes ist nicht zu unterschätzen - weder in ihrer Häufigkeit noch in ihren Auswirkungen auf den Klinikaufenthalt. Mit dem Zertifikat "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" soll das Ziel einer bestmöglichen Betreuung der Patienten im Krankenhaus erreicht werden." Die bereits von der DDG zertifizierten spezialisierten Diabeteseinrichtungen (Basisanerkennung/Diabetologikum) verfügen bereits über eine zertifizierte Expertise, die weit über dieses neue DDG Zertifikat hinausgeht. Da sie bereits eine adäquate Versorgung von Patienten mit Diabetes gewährleisten, brauchen sie selbstverständlich das neue DDG Zertifikat nicht zu erwerben.

Die inhaltliche Prüfung des Antrags erfolgt bei der Diabetes Qualitätsmanagement (DQM) GmbH. Die DQM GmbH teilt ihr Ergebnis dem DDG Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW) mit, der nach dem Anerkennungsverfahren dann die Urkunde ausstellt. Zum Zertifizierungsverfahren gehört eine Selbstverpflichtung der antragstellenden Klinik, gemäß den mit dem Antrag eingereichten Standards zu arbeiten. Diese Selbstverpflichtung wird im Rahmen stichprobenartiger Audits überprüft. Die zertifizierte Klinik darf den Titel "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" für drei Jahre tragen, danach muss sie sich rezertifizieren lassen.


Weitere Informationen zum neuen Zertifikat "Klinik für Diabetespatienten geeignet (DDG)" können bei der DDG Geschäftsstelle per E-Mail unter hecker@ddg.info angefordert werden.

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Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Pressestelle DDG
Telefon: 0711/89 31-295, Fax: 0711/89 31-167
Geschäftsstelle, Reinhardtstr. 31, 10117 Berlin
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E-Mail: info@ddg.de
Internet: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2012