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DIABETES/1767: Blutzuckerteststreifen - Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes (diabetesDE)


diabetesDE/DDG - 14.04.2014

Erstattung von Blutzuckerteststreifen:

Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes



Berlin - Millionen insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus müssen mehrmals täglich ihren Blutzucker messen. Denn Diabetes-Therapien sind ein Balanceakt: Zu hohe Blutzuckerwerte können auf Dauer alle Blutgefäße und Nerven schädigen. Bei zu niedrigen Werten droht Betroffenen eine Unterzuckerung. Sie kann bei einem schweren Verlauf Koma, Demenz, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder sogar plötzlichen Herzstillstand zur Folge haben. Viele Patienten erhalten aber nicht die dafür benötigte Anzahl an Teststreifen, sondern häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet. Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigte jetzt jedoch auf eine förmliche Anfrage, dass es keine Obergrenze zur Teststreifenverordnung bei insulinpflichtigem Diabetes gibt. Die gemeinnützige Dachorganisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt diese klare Aussage.

Unterzuckerungen sind die am häufigsten auftretende akute Komplikation in einer Diabetes-Therapie. Ursachen können zu wenig Nahrung, Alkohol, falsch eingeschätzte körperliche Aktivität sowie eine Überdosierung von Insulin sein. "Daher ist die selbstständige Messung des Blutzuckerspiegels in der Diabetes-Therapie nicht mehr wegzudenken", sagt Jan Twachtmann, Jurist, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) und selbst von Diabetes Typ 1 betroffen. Diabetes-Patienten nutzen hierzu portable Messgeräte: ein kleiner Blutstropfen auf wird auf einen Teststreifen aufgebracht und der Blutzuckerwert nach wenigen Sekunden angezeigt. Die Anzahl der am Tag benötigten Messungen hängt von der Stoffwechselsituation und den Lebensumständen ab. Manchen Patienten reichen nur wenige Messungen, andere müssen sehr oft den Blutzucker bestimmen, um Unterzuckerungen oder Gefahrzustände zu erkennen. Aus diesem Grund dürfen insulinpflichtigen Patienten solche Teststreifen in benötigter Anzahl auf Kassenrezept verordnet werden. Der Arzt ist hierbei nicht in der Verordnungsmenge beschränkt. Anders ist es bei nicht insulinpflichtigen Patienten - dort ist die Verordnung nur im Ausnahmefall möglich und dann grundsätzlich auf bis zu 50 Teststreifen pro Behandlungssituation gedeckelt.

"Viele insulinpflichtige Patienten erhalten jedoch trotz der klaren Rechtslage nicht die benötigte Anzahl an Teststreifen", bedauert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Mitglied im Ressort Soziales/Patientenrechte der Dachorganisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe. Denn obwohl selbst die behandelnden Ärzte eine höhere Teststreifenmenge für notwendig halten, verordnen sie diese aus Angst vor einem sogenannten "Regress" häufig nur bis zur einer bestimmten Höchstmenge pro Quartal. "Begründet wird dies mit der irrigen Annahme, dass eine Überschreitung bestimmter Verordnungsmengen von in der Regel 400 Stück pro Quartal pauschal untersagt sei", erklärt Oliver Ebert. Die Folge: Patienten müssen sich zusätzlich benötigte Teststreifen auf eigene Kosten kaufen. Das ist sozial schwachen Menschen aber oft nicht möglich.

Oliver Ebert, der als Fachjournalist zugleich das Online-Portal diabetes-forum.de betreut, hat hierauf die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe um Stellungnahme gebeten. Diese bestätigte auf seine Anfrage klar und unmissverständlich, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt. Somit muss kein Arzt befürchten, allein durch die Überschreitung der angegebenen "Richtgrößen" oder "Orientierungsrahmen" in Regress genommen zu werden, solange er wie bei jeder Verordnung von Medikamenten oder Hilfsmitteln ein Rezept nur ausstellt, wenn dies medizinisch notwendig ist und die verordnete Menge an Teststreifen auch begründet werden kann.

"Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit daher keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe gilt daher bundesweit", betont Oliver Ebert.

Ärzte oder Patienten, welche von der bislang bestehenden Verunsicherung betroffen sind, können nun unter
http://www.diabetes-forum.de das eindeutige Auskunftschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung kostenfrei herunterladen und ausdrucken.


Link:
http://www.diabetes-forum.de/find/n673


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Medizinkommunikation Stuttgart
Julia Hommrich
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Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.info. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M)
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diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Dachorganisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.

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Quelle:
diabetesDE, Pressestelle
Pressemitteilung vom 14.04.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014