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REISEMEDIZIN/011: Medikamente auf Reisen - Was Urlauber beachten sollten (CRM)


CRM Centrum für Reisemedizin GmbH - Montag, 6. Juni 2011

Medikamente auf Reisen: Was Urlauber beachten sollten


Düsseldorf - Eine gut sortierte Reiseapotheke sollte beim Start in den Urlaub nicht fehlen. Unverzichtbar ist sie für chronisch Kranke oder für Familien mit Kindern. Doch nicht immer ist das Mitführen der Reiseapotheke unproblematisch: Für manche Medikamente gelten strenge Zollvorschriften, andere wiederum können bei Hitze- oder Kälteeinwirkung ihre Wirksamkeit verlieren. Reisende, die Medikamente benötigen, sollten sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt erkundigen, was bei der Mitnahme und Einnahme ihrer Arzneimittel zu beachten ist, empfiehlt das CRM Centrum für Reisemedizin.

Reisende, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten diese in der doppelten Menge und aufgeteilt in Handgepäck und Koffer mit sich führen. So ist sichergestellt, dass bei Verzögerungen oder beim Verlust eines Gepäckstücks die Medikation fortgesetzt werden kann. Für das Handgepäck gilt außerdem: Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei Spritzenbesteck für Diabetiker sollten Urlauber eine ärztliche Bescheinigung mitführen, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt.

"Insbesondere in arabischen Ländern sind die Bestimmungen zur Einfuhr von Medikamenten relativ streng", sagt Privatdozent Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM. "In touristisch erschlossenen Ländern ist man hingegen oft großzügiger." Problematisch kann die Einreise zum Beispiel dann werden, wenn Urlauber Arzneimittel benötigen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, also beispielsweise morphinhaltige Schmerzmittel. Hier gilt: Für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes - der die meisten Staaten Europas umfasst - können Urlauber sich für die benötigte Menge eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Liegt diese nicht vor, können die Zollbeamten die Medikamente beschlagnahmen. Urlauber, die in Nicht-Schengen-Staaten reisen, sollten sich über die Regelungen zur Medikamentenmitnahme bei der jeweiligen Botschaft informieren.

Viele Medikamente vertragen außerdem keine große Hitze oder Kälte. Hierzu gehört beispielsweise Insulin: Bei Temperaturen unter 0 oder über 40 Grad Celsius verliert es seine Wirkung. Bei Schmerz- und Fieberzäpfen für Kinder gilt: Sie weichen bei Hitze auf und sind dann nicht mehr anzuwenden. Für die Kinderreiseapotheke sollten Eltern deshalb auf Säfte und Tropfen zurückgreifen.

Bei Zeitverschiebungen zwischen Heimatort und Reiseziel ist zudem zu beachten, dass die Einnahmezeiten vieler Medikamente, beispielsweise von Hormonpräparaten, angepasst werden müssen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Medikamente erst vor Ort gekauft werden: Denn in vielen Ländern Afrikas und Asiens bekommt man häufig gefälschte Produkte angeboten. Diese sind zwar wesentlich billiger, enthalten aber den jeweiligen Wirkstoff oft überhaupt nicht oder nur in geringer Konzentration. Bei Reisen in Schwellen- und Entwicklungsländern sollten Reisende benötigte Medikamente deshalb nicht vor Ort kaufen, sondern aus Deutschland mitnehmen. Wenn der Kauf eines Medikaments nicht zu umgehen ist, sollten Reisende die erforderlichen Präparate nur originalverpackt in lizenzierten Apotheken, niemals auf Märkten erwerben. Sinnvoll ist es, einen Beipackzettel des benötigten Medikaments mit sich zu führen, aus dem der Wirkstoff, die exakte Dosierung und der Markenname hervorgeht. Schlecht gedruckte Verpackungen, ungewöhnlicher Geruch oder Geschmack oder brüchige Konsistenz von Tabletten können Warnzeichen für gefälschte Arzneimittel sein.


Aktuelle Informationen und Adressen von Ärzten und Apotheken, die qualifizierte reisemedizinische Beratung anbieten, veröffentlicht das Centrum für Reisemedizin unter:
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2011