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AIDS/774: Finanzielle Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gesichert (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Freitag, 5. März 2010

Weiterführung der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" gesichert


In intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten ist es dem Bundesgesundheitsministerium gelungen, die Weiterführung der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" (Stiftung) zu sichern. Damit erhalten Menschen, die Anfang der 1980er Jahre durch Blutprodukte mit dem Humanen Immunschwäche Virus (HIV) infiziert worden sind, auch nach dem Jahr 2010 finanzielle Hilfen.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Ich bin sehr froh, dass alle Finanzierungsbeteiligten - die pharmazeutischen Unternehmen, das Deutsche Rote Kreuz, die Länder und der Bund - eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefunden haben. Im Rahmen einer solidarischen Aktion konnten erneut erhebliche finanzielle Mittel für die Stiftung verfügbar gemacht werden. Damit ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung in den nächsten Jahren gesichert. Das ist ein großer Erfolg für die Stiftung und die leistungsberechtigten Personen. Ich danke allen anderen Finanzierungs-beteiligten für ihren guten Willen und ihr Engagement."

Den größten Anteil an den nochmaligen Beiträgen hat der Bund mit 25, 2 Mio. Euro, die im Jahr 2011 der Stiftung in einer Summe bereit gestellt werden. Das entspricht dem Anteil, wie er in § 2 des HIV-Hilfegesetzes für den Bund vorgesehen ist. Auch die anderen Finanzierungsbeteiligten orientieren sich mit ihren Beiträgen an den Anteilen nach § 2 HIV-Hilfegesetz. Die pharmazeutischen Unternehmen haben in der letzten Verhandlungsrunde mit dem Bundesministerium für Gesundheit ihren Beitrag namhaft erhöht. Sie haben für das Jahr 2011 einen Beitrag in Höhe von 4 Mio. Euro zugesagt. Weitere jährliche Beiträge wurden für die Folgejahre als feste Absicht angekündigt.

Die Stiftung ist 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz errichtet worden und leistet seitdem monatliche finanzielle Hilfen an HIV-Infizierte (rund 767 Euro) und an der Immunschwächekrankheit AIDS erkrankte Personen (rund 1534 Euro) sowie ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr (512 Euro). Auch Ehefrauen von im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung schon an AIDS verstorbenen Personen haben fünf Jahre lang Leistungen erhalten. Insgesamt hat die Stiftung bis heute für 1540 Personen Leistungen in Höhe von rund 200 Mio. Euro erbracht. Heute leben noch ca. 800 Leistungsberechtigte.

Bundesgesundheitsminister Rösler: "Die Stiftung erfüllt einen wertvollen humanitären Zweck. Sie hilft Personen, die unverschuldet in eine schwierige Lebenssituation geraten sind. Die finanziellen Hilfen tragen dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. In vielen Fällen werden sie auch dringend benötigt, um das tägliche Leben zu sichern. Auch in Zukunft wird sich das Bundesministerium für Gesundheit mit den anderen Finanzierungsbeteiligten darum bemühen, die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten."

Weitere Informationen unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 13 vom 5. März 2010
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2010