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KREBS/894: Hautkrebs durch Solarien (Magazin der Deutschen Krebshilfe)


Magazin der Deutschen Krebshilfe, Ausgabe Nr. 1/2011

Hautkrebs durch Solarien


Bonn/Hamburg (jft) - Die UV-Strahlung der Solarien ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Mit der im Dezember 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung" soll der Gesundheitsschutz in Solarien verbessert werden.


Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit daran, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs), an dem pro Jahr etwa 3.000 Betroffene sterben. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien.

Die neue Rechtsverordnung basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das seit dem 4. August 2009 in Kraft ist. Sie gewährleistet Mindestvoraussetzungen zum Schutz derjenigen, die nicht auf eine Solariumnutzung verzichten wollen. Die Verordnung fordert unter anderem eine fachliche Qualifikation für das Personal in Sonnenstudios und die Einhaltung der Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m² für alle Solariengeräte. Das NiSG stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zulänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung.

"Mit dem Nutzungsverbot für unter 18-Jährige steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken", so Professor Dr. Eckhard W. Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP). In Deutschland gibt es zurzeit rund 45.000 kommerziell betriebene Solariengeräte. 17.000 dieser Geräte stehen in frei zugänglichen Bereichen wie Münzstudios, Schwimmbädern, Hotels sowie Wellness-und Fitnesseinrichtungen.


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Haus der Krebs-Selbsthilfe

Im Haus der Krebs-Selbsthilfe, dem Dach der von der Deutschen Krebshilfe geförderten Krebs-Selbsthilfeorganisationen, können Informationen und Ansprechpartner in der jeweiligen Region erfragt werden.

Haus der Krebs-Selbsthilfe
Thomas-Mann-Straße 40,
53111 Bonn
Tel.: 02 28 / 338 89-0
Internet: www.hksh-bonn.de

Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-400
Internet: www.frauenselbsthilfe.de

Deutsche ILCO e.V., Vereinigung für
Stomaträger und Menschen mit Darmkrebs

Tel.: 02 28 / 338 89-450
Internet: www.ilco.de

Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-250
Internet: www.adp-bonn.de

Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe,
Bundesverband der Selbsthilfeorganisationen zur Unterstützung
von Erwachsenen mit Leukämien und Lymphomen e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-200
Internet: www.leukaemie-hilfe.de

Bundesverband der Kehlkopfoperierten e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-300
Internet: www.kehlkopfoperiert-bv.de

Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS)
Tel.: 02 28 / 338 89-500
Internet: www.prostatakrebs-bps.de

Deutsche Hirntumorhilfe e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-350
Internet: www.hirntumorhilfe.de

Selbsthilfe-Bund Blasenkrebs e.V.
Tel.: 02 28 / 338 89-150
Internet: www.blasenkrebs-shb.de


Im Schattenblick nicht veröffentlichte Abbildung der Originalpublikation:
Erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken: künstliches Sonnenbaden.


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Quelle:
Magazin der Deutschen Krebshilfe, Ausgabe Nr. 1/2011, Seite 7
Herausgeber: Deutsche Krebshilfe e.V.
Buschstraße 32, 53113 Bonn
Telefon: 0228/729 90-0, Fax: 0228/729 90-11
E-Mail: deutsche@krebshilfe.de
Internet: www.krebshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2011