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STELLUNGNAHME/029: COVID-19 - Impfstoff-Entwicklung und Anforderungen an den Impfstoff (GfV)


Gesellschaft für Virologie - 12. Mai 2020

Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI)

Dringlichkeit bei der Impfstoff-Entwicklung gegen SARS-CoV-2: Welche Kriterien ein Impfstoff erfüllen muss


Freiburg/Berlin, Mai 2020 - Die COVID-19-Pandemie schreitet weiter fort. Das Coronavirus Resource Center der Johns Hopkins University weist aktuell weltweit etwa 4,1 Millionen bestätigte Infektionen und mehr als 283.000 Todesfälle aus (Stand 11.5.2020). Angesichts der gesundheitlichen Gefahren, die mit einer Infektion einhergehen, sowie der sozialen, ökonomischen und psychologischen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen liegen aktuell große Hoffnungen auf der raschen Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2. Experten der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI) äußern sich in einer aktuellen Stellungnahme nun zu wesentlichen Aspekten der Impfstoff-Entwicklung.

In der Stellungnahme legen Professor Dr. med. Hartmut Hengel, Präsident der Gesellschaft für Virologie (GfV), und Professor Dr. med. Thomas Kamradt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI) dar, weshalb die Entwicklung eines Impfstoffs von großer Bedeutung ist, welche Anforderungen dieser Impfstoff erfüllen muss und wie der komplexe Prozess der Impfstoff-Entwicklung gegebenenfalls beschleunigt werden könnte - bei gleichzeitiger Einhaltung aller Kriterien hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit.

Die Experten betonen: Trotz der Dringlichkeit dürfe es keine Abstriche bei der sorgfältigen Prüfung von Wirksamkeit und Verträglichkeit des Impfstoffs geben. Sämtliche Impfstoffe, die in der Humanmedizin eingesetzt werden, haben umfassende und langwierige Prüfungen sowohl in Tierversuchen als auch in mehrphasigen klinischen Studien durchlaufen, um ihre Sicherheit und Wirksamkeit zu beweisen. Dies müsse, bei aller Dringlichkeit, in gleichem Maße für einen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gelten.

Wenngleich es keine Garantie gebe, wann und ob ein Impfstoff entwickelt werden könne, gebe es derzeit bereits vielversprechende Ansätze und Impfstoff-Kandidaten. Angesichts der massiven und kooperativen globalen Anstrengungen scheint es möglich, dass die Entwicklung eines Impfstoff-Kandidaten gegen SARS-CoV-2, der alle erforderlichen Kriterien an Sicherheit und Wirksamkeit erfüllt, in ein bis eineinhalb Jahren abgeschlossen sein könne, so die Experten von GfV und DGfI.


Die vollständige Stellungnahme von GfV und DGfI finden Sie unter: https://www.g-f-v.org/stellungnahmen_detail
https://dgfi.org/

Weitere Informationen:
Gesellschaft für Virologie:
www.g-f-v.org

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Quelle:
Gesellschaft für Virologie
Pressemitteilung vom 12. Mai 2020
Institut für Virologie
Department für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene
Albert-Ludwigs-Strasse 11
D-79104 Freiburg
Telefon: 0761/203 - 6534 / 6533, Fax: 0761/203 - 6626
Internet: www.g-f-v.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020

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