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POLITIK/198: Arzneimittel- und Apothekenpolitik auf dem Prüfstand (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 28. März 2009

Arzneimittel- und Apothekenpolitik auf dem Prüfstand


Die Apotheke ist eine tragende Säule der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung betonte der Parlamentarische Staatssekretär Herr Rolf Schwanitz auf der Interpharm, einer pharmazeutischen Fachmesse, im Rahmen der Diskussion am "weißen Tisch".

Sie leistet hierzu heute und in der Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag. Gleichzeitig sind die Apothekerinnen und Apotheker aber aufgefordert, den künftigen Herausforderungen und den damit verbundenen strukturellen Veränderungen offen zu begegnen. Dazu gehört z. B. das Thema Demographischer Wandel.

Als Folge der Zunahme älterer Menschen wird die Apotheke stärker als bisher Anlaufstelle für Personen werden, die Aufklärung und Beratung brauchen und suchen. Dies ist für die Apotheken eine große Chance, um durch kundenfreundliche und fachlich fundierte Beratung noch stärker als bisher, Kundenbindung zu erreichen und zum wirtschaftlichen Erfolg der Präsenzapotheke beizutragen. Daneben ist der Versandhandel als Ergänzung für die Versorgung durch Präsenzapotheken angelegt. Mit ihm soll chronisch Kranken, multimorbiden Patienten, Gehbehinderten, Älteren und Berufstätigen der Zugang zu Arzneimitten erleichtert und die flächendeckende Arzneimittelversorgung gerade in abgelegenen Gebieten unterstützt werden. Eine Beschränkung des Versandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel würde diesen Zielen nicht gerecht.

Fünf Jahre nach Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln wird immer noch diskutiert, ob er auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel reduziert werden soll.

Tatsache ist: Der legale Versandhandel bereitet seit seiner Einführung keine Sicherheitsprobleme. Es stellt auch keine wirtschaftliche Gefahr für die Präsenzapotheken dar: Die Zahl der Präsenzapotheken ist sogar noch gestiegen. Die Versandapotheken sind immer auch gleichzeitig Präsenzapotheken. Damit beteiligen sie sich an den Gemeinwohlaufgaben wie Nacht- und Wochenenddienst. Sie beraten ihre Patientinnen und Patienten in beiden Formen.

Im legalen Versandhandel sind bisher keine Fälschungen bekannt geworden. Deshalb ist ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ungeeignet, illegale Arzneimittelangebote und -fälschungen im Internet zu verhindern.

Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist wegen des Schutzes der Berufsfreiheit und mangels Gefahren für die Arzneimittelversorgung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Europarechtlich ist das Verbot nicht geboten, weil es der Europäische Gerichtshof in das Belieben der Mitgliedstaaten gestellt hat, auch den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zuzulassen, wie dies Bundestag und Bundesrat 2003 beschlossen haben.

In der Zulassung von Bestell- und Abholservices für Arzneimittel in dm-Drogeriemärkten durch das Bundesverwaltungsgericht sehen viele den Ausgangspunkt für einen Wildwuchs mit Abholstellen für Arzneimittel z. B. in Kiosken, Tankstellen oder Supermärkten. Hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit konkretisierende Anforderungen zur Qualität für diese Stellen vorgeschlagen und ist weiterhin dazu gesprächsbereit.


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. März 2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2009