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POLITIK/219: Apotheken würden nicht von Mehrwertsteuersenkung profitieren (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 31. Mai 2010

Klarstellung - Apotheken zahlen Gewerbesteuer und würden nicht von Mehrwertsteuersenkung profitieren


Berlin - Angesichts missverständlicher Medienberichte stellt der Deutsche Apothekerverband (DAV) klar, dass die Apotheken selbstverständlich Gewerbesteuer zahlen und von einer möglichen Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel nicht profitieren würden. "Fakt ist, dass Apotheker zwar Freiberufler sind, aber dennoch als Betreiber einer Apotheke Gewerbesteuer zahlen müssen und somit ihren Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen leisten", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Wenn der Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent sinken würde, wären die Kassen und Patienten finanziell entlastet. In den Apotheken wird die Umsatzsteuer aber mit der Vorsteuer verrechnet und ist deshalb nur ein durchlaufender Posten."

Die neuesten verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen für die Apotheken auf ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 318 Mio. Euro für das Jahr 2004 hin. Für das Jahr 2008 schätzt der DAV die Gewerbesteuerlast auf 316 Mio. Euro. Pro Apotheke ergibt sich somit eine rechnerische Gewerbesteuersumme von 14.600 Euro. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes erhoben. Mittels eines örtlichen Hebesatzes können die Gemeinden das Aufkommen beeinflussen. Freiberufler - außer Apotheker - sind von der Gewerbesteuer befreit.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2009 etwa 4,5 Mrd. Euro für die Mehrwertsteuer auf verordnete Arzneimittel ausgegeben und somit an den Finanzminister gezahlt. Das ist mehr Geld, als die Kassen für die Leistungen der 21.500 Apotheken mit ihren 147.000 Beschäftigten ausgeben (ca. 4,2 Mrd. Euro). Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel beträgt in Deutschland 19 Prozent. Krankenkassen, Patientenverbände und Apotheker fordern bereits seit langem, den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent - analog zu vielen anderen Ländern - anzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2010