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BERICHT/028: Versorgungsprophylaxe - Die Terrordimension ... (SB)


Chirurgie im zivil-militärischen Schulterschluß

Pressekonferenz am 27. September 2016 in Berlin


Die Geschichte der Chirurgie ist so eng mit der Kriegsführung verwoben, daß der rettende Einsatz ärztlicher Kunst im Dienst einer Wiederverwertung menschlichen Lebens zu fremdnützigen Zwecken auf diesem Felde in aller Schärfe hervortritt. So sehr der daraus resultierende medizinische Fortschritt zu begrüßen sein mag, drängt sich in diesem Zusammenhang doch die Frage auf, in welchem Maße der vermeintliche Gegensatz von Zerstören und Kurieren nicht vielmehr zwei Elemente ein und derselben bellizistischen Logik zu einer Klammer verschweißt. Die eigenen Verluste geringer als die des Feindes zu halten, den immensen Aufwand der Versorgung Verwundeter zu reduzieren und die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit zu verbessern bricht nicht mit der Kriegsführung als solcher, sondern dient zuallererst ihrer Optimierung.

Wenngleich Heilkundige seit der Antike zum unverzichtbaren Begleitpersonal jeder Armee gehörten, traten doch erst im späten Mittelalter die Barbiere und Chirurgen, die als Handwerker von den akademisch gebildeten, aber meist erfolglosen Ärzten verachtet wurden, allmählich in ihrer Bedeutung hervor. Die an der Epochenwende vom Mittelalter zur Neuzeit fast ununterbrochen tobenden Kriege in Europa trugen dazu bei, daß Militärchirurgen eine beträchtliche Expertise in der Behandlung von Hieb-, Stich- und Schußwunden erlangten und ihre Kenntnisse dank der Erfindung des Buchdrucks einem Fachpublikum mitteilen konnten.

Mehr noch als die Kampfhandlungen selbst führten Infektionskrankheiten, die sich häufig zum kriegsentscheidenden Seuchenzug ausweiteten, zu einem Massensterben, wie dies etwa aus der Zeit der Landsknechtsheere und aus dem Dreißigjährigen Krieg bekannt ist. Seit im Zeitalter des Absolutismus stehende Heere unterhalten wurden, wuchs die Bedeutung des Militärmedizinal- und Lazarettwesens rasant, zumal die Aufklärung zu einem enormen Zuwachs des chirurgischen und pharmakologischen Wissens führte. Den Greueln des Krieges tat dies keinen Abbruch. So kamen in den Napoleonischen Kriegen, die Europa von 1792 bis 1815 verwüsteten, riesige Armeen zum Einsatz. Allein in der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 kämpften etwa eine halbe Million Soldaten, zehntausende wurden innerhalb weniger Tage verwundet oder getötet. Auch Seuchen traten massenhaft auf. So litt die "Grande Armée" auf ihrem Rußlandzug an Typhus, Ruhr und Fleckfieber und schleppte auf dem Rückzug diese Erkrankungen auch nach Deutschland ein.

Amputationen blieben lange die Ultima ratio der Kriegschirurgie, da die verunreinigten Wunden fast immer zur Wundinfektion führten, weshalb die Entfernung der verletzten Gliedmaßen als einziges Mittel galt, um das Leben des Patienten zu retten - was aber dennoch meist mißlang. Im Amerikanischen Bürgerkrieg (1861-1865) gingen von den 620.000 Toten rund zwei Drittel auf das Konto von Krankheiten wie Cholera und Typhus sowie Komplikationen nach Amputationen. Der Durchbruch in der Bekämpfung der Wundinfektion erfolgte erst im Zweiten Weltkrieg mit den ersten Antibiotika Penicillin und Sulfonamid. Die Transportmöglichkeiten waren in den mobilen Armeen ein weiterer Faktor, der größten Einfluß auf die Überlebensrate der Verwundeten hatte. Die heutige Doktrin geht davon aus, daß 50 Prozent der schweren Verletzungen ohne fachärztliches Eingreifen binnen einer Stunde tödlich seien, weshalb eine Versorgung durch ausgebildete Chirurgen so nahe des Kampfgeschehens wie möglich angestrebt wird. [1]

Aufgrund fehlenden Wissens über Infektionsgefahren führte unhygienisches Vorgehen bei der Behandlung Verwundeter massenhaft zum Tod. Die Herstellung einer keimarmen Atmosphäre während des Eingriffs und die spätere Entwicklung der Asepsis auf Grundlage der Erkenntnisse von Louis Pasteur und Robert Koch begründeten den Siegeszug zum heutigen Standard von Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von medizinischen Werkzeugen und Materialien. Hinzu kamen Narkoseverfahren und eine konservative Chirurgie, deren Einsatz im Deutsch-Französischen Krieg (1870-1871) dazu führte, daß 18,8 Prozent der Verwundeten (17.000) als dienstfähig zu ihrem Truppenteil zurückkehrten. Dank der Fortschritte der Medizin und ihrer Umsetzung durch die Militärärzte begann das Lazarett zur bedeutenden Quelle des unmittelbaren Nachschubs an Menschenmaterial für die Kriegsführung zu werden.

Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich das Militärwesen strukturell gewandelt, da zunehmend asymmetrische Kriege geführt werden, die zu über 90 Prozent in der sogenannten Dritten Welt stattfinden. Kleinwaffen wie Pistolen und Sturmgewehre fordern 60 bis 90 Prozent aller direkten Kriegsopfer, hinzu kommen alle Formen von Explosivmunition, wie Granaten, Landminen und Sprengfallen. Verletzungsursachen sind vor allem Granaten mit hochenergetischer Splitterwirkung und Gewehrschußverletzungen, aber auch Anschläge mit hochbrisanten Sprengstoffen. Daraus ergeben sich veränderte Anforderungen an die Kriegschirurgie, die nun auch Einzug in die Zivilgesellschaft halten soll.


Podium mit allen Teilnehmern - Foto: © 2016 by Schattenblick

Prof. Dr. Florian Gebhard, Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Dr. Michael Tempel, Prof. Dr. Benedikt Friemert, Prof. Dr. Bertil Bouillon (v.l.n.r.)
Foto: © 2016 by Schattenblick


"Terroranschläge - eine neue traumatologische Herausforderung"

Für die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ist ihre spezifische Form zivil-militärischer Zusammenarbeit seit geraumer Zeit eine Selbstverständlichkeit, die sie nun intensivieren möchte. Auf einer Notfallkonferenz zum Thema "Terroranschläge - eine neue traumatologische Herausforderung" in Berlin wurde insbesondere die Kooperation mit der Bundeswehr diskutiert, vertieft und im Sinne künftiger Informations- und Schulungsinhalte ausformuliert. Tags zuvor faßten Vertreter der DGU und des Sanitätsdienstes der Bundeswehr teils in Personalunion die wesentlichen Aspekte des Vorhabens für die Öffentlichkeit zusammen.

Die DGU beschäftigt sich demnach im engen Schulterschluß mit der Bundeswehr seit mehr als drei Jahren mit dem Thema Versorgung von Terroropfern und hat dazu eine AG für Einsatz- und Katastrophenchirurgie gegründet. Man wolle Sorge tragen, daß die Opfer möglicher Terroranschläge in Deutschland jederzeit und an jedem Ort so schnell wie möglich auf höchstem Niveau versorgt werden können. Die Notfallkonferenz, zu der man rund 200 Teilnehmer aus Chirurgie, Unfallmedizin und Politik erwarte, gebe den Auftrag zur ersten einheitlichen Schulung von Chirurgen auf diesem Gebiet.

Man fordere damit keineswegs einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, wozu es politischer Diskussionen und Entscheidungen an anderer Stelle bedürfte. Vielmehr verstärke man eine lange Tradition der Kooperation, da die Bedrohung der Zivilbevölkerung mit militärischen Waffen wie Maschinengewehren oder Nagelbomben ganz andere Verletzungsmuster erwarten lasse, als man sie aus Friedenszeiten kenne. Der Sanitätsdienst der Streitkräfte verfüge aufgrund seiner Auslandseinsätze über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse, von denen man lernen wolle. Neu sei nicht zuletzt auch der Schutz der Rettungskräfte, da nach Terroranschlägen die Bedrohungslage weiter bestehe.

Hinzu komme ein Massenanfall von Verletzten, wie man ihn allenfalls beim ICE-Unglück in Eschede erlebt habe. Was die kontrovers diskutierte Sichtung, die sogenannte Triage, betreffe, sei es natürlich der falsche Ansatz zu entscheiden, daß der eine gerettet wird, während man den anderen sterben läßt. Vielmehr müsse man angesichts begrenzter Ressourcen kategorisieren und diejenigen zuerst behandeln, die man am effektivsten retten könne. Man komme aus der Kriegschirurgie - lieber ein Glied abnehmen und das Leben retten - von der man zwar heute weit entfernt sei, doch auf die man in Extremfällen zurückgreifen könne.

Der Massenunfall unterscheide sich vom Terroranschlag nicht nur aufgrund der verschiedenen Verletzungsmuster, sondern vor allem mit Blick auf die Kalkulierbarkeit. Nach Unfällen sei der Ablauf bis hin zur Versorgung aller Verletzten strukturierbar, was für Anschläge nicht gelte, da es zu weiteren Schießereien oder Explosionen am selben Ort oder anderswo kommen könne. Sowohl bei der Rettung der Patienten als auch deren Behandlung in der Klinik gehe man anders vor, als üblicherweise bei Polytraumatisierten, da es gelte, möglichst viele Menschen zu retten. Neben der Behandlung von Schußverletzungen seien folglich auch taktische Gesichtspunkte wie die Rettung, die Reihenfolge der Behandlung und die Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften vor Ort relevant.

Um sich bestmöglich auf eine Situation vorzubereiten, "die hoffentlich nie eintritt", bedürfe es einerseits fachlichen Wissens und andererseits einer Struktur, in der das Wissen aufgenommen, genutzt und flächendeckend verbreitet werde. Die DGU habe seit 2006 das TraumaNetzwerk auf den Weg gebracht und damit Vorgaben gemacht, wie Kliniken personell und strukturell aufgestellt werden müssen, um die bestmögliche Versorgung von Schwerverletzten gewährleisten zu können. Es sei gelungen, Deutschland in 52 Netzwerken flächendeckend abzubilden und mehr als 600 Kliniken aktiv als Traumazentren einzubinden. Zudem habe man die unterschiedlichen Behandlungsweisen standardisiert, wodurch gerade bei der Versorgung in den ersten Stunden sehr viel bessere Ergebnisse erreicht worden seien.

Die Zahl angebotener Kurse sei inzwischen auf über hundert im Jahr gestiegen, und man habe in Abstimmung mit verschiedenen Fachgesellschaften Leitlinien auf den Weg gebracht. Und nicht zuletzt habe man mit dem Traumaregister ein wesentliches Kontrollelement etabliert, da alle 600 Kliniken die Behandlungen auch dokumentieren. Geplant seien Informationstage in den regionalen Netzwerken, ein separater Leitfaden für die besondere Art von Verletzungen, das 2017 erscheinende neue Weißbuch mit den Grundsätzen zur Versorgung Schwerverletzter sowie nicht zuletzt Notfallübungen zur praktischen Umsetzung der neugewonnenen Kenntnisse.

Wie die Referenten hervorhoben, habe das TraumaNetzwerk auch international eine Vorbildfunktion, die gewürdigt und auf andere Länder übertragen werde. Es gehe auf eine Initiative der DGU zurück, für die es weder politische Unterstützung noch eine Finanzierung gegeben habe, die aus eigenen Kräften geleistet werde. Vielleicht ändere sich das ja künftig, zumal man gern mit der politischen Ebene ins Gespräch kommen würde.


Militärisierung der Zivilgesellschaft in den Metropolen

Wenn auf der Pressekonferenz die Rede davon war, daß man in Deutschland und Westeuropa nach einer langen Zeit des Friedens heute mit einer Bedrohung der Zivilbevölkerung mit militärischen Waffen konfrontiert werde, die man nicht mehr für möglich gehalten habe, bedarf dies der Einbindung in einen Gesamtzusammenhang. Die gelieferte Erklärung, hinter den Terroranschlägen stehe die Absicht der Angreifer, ihre Überlegenheit zu demonstrieren, westliche Staaten politisch zu erschüttern und deren System zum Kollabieren zu bringen, greift zu kurz. Die Verlagerung der Kriegsführung nach Südostasien, Afrika sowie insbesondere in den Nahen und Mittleren Osten hat die Kampfhandlungen und deren Folgen nur befristet von den westlichen Metropolen ferngehalten. Flüchtlingsströme und Attentate in europäischen Städten zeugen von einem Rückschlag der Feldzüge, die in einem Halbrund um Europa einen Flächenbrand entfacht haben, auf deren maßgebliche nationalstaatlichen Akteure.

Da die Bundesrepublik ihren ökonomischen und längst auch militärischen Führungsanspruch in Europa und darüber hinaus geltend macht, ist die Befürchtung nicht unbegründet, daß es auch hierzulande zu weiteren und schwereren Anschlägen kommen könnte. Die Schrift "Neue Macht. Neue Verantwortung" von 2013 und das aktuelle "Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" thematisieren unter dem Schlagwort "Resilienz" die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung im Falle aktueller Bedrohungen und künftiger Kriege, damit mögliche Gegenschläge ertragen werden, ohne Kriegsmüdigkeit wachzurufen. Diese Resilienz wurde im Konzept der Zivilen Verteidigung ausformuliert, das die Angreifbarkeit der Infrastruktur hervorhebt und eine Vielzahl weitreichender Maßnahmen bis hin zu Notvorräten, bevorrechtigter Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen und Beschlagnahmung von Bauernhöfen unter einer Notstandsverfassung offen thematisiert. Polizei und Bundeswehr führen im Rahmen der LÜKEX-Übungen schon seit längerem gemeinsame Stabsmanöver durch, bei denen Notstandsmaßnahmen durchgespielt werden.

Im Zuge großer multinationaler Auslandseinsätze in der Balkanregion und in Afghanistan sowie vielen mittleren und kleineren Einsätzen weltweit waren zeitweise 11.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gleichzeitig außerhalb des NATO-Bündnisgebiets stationiert. So haben seither mehrere hunderttausend deutsche Soldatinnen und Soldaten den unterschiedlichsten Einsatzkontingenten angehört. Mit dieser Ausweitung der Kriegsbeteiligung jenseits des Verteidigungsfalls gehen massive Bestrebungen einher, den Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren zu verstärken.

Dieser unterliegt dem Verfassungsvorhalt des Artikels 87a Absatz 2, der einen solchen Einsatz außer zu Zwecken der Verteidigung nur unter sehr engen Voraussetzungen vorsieht. Das kann beim sogenannten Inneren Notstand nach Artikel 87a Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 91 des Grundgesetzes der Fall sein. Ein solcher liegt vor, wenn die demokratische Grundordnung beziehungsweise der Bestand der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar gefährdet ist. Daneben ist ein Inlandseinsatz in Fällen der Katastrophenhilfe (Art. 35, 2 und 3) erlaubt. Hier kommt eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall in Frage. Voraussetzung ist, daß die für die innere Sicherheit vorrangig zuständigen Polizeibehörden der Länder und des Bundes nicht allein in der Lage sind, Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.

Darüber hinaus werden jedoch diverse weitere Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren angedacht oder praktiziert wie etwa bei Anschlägen oder zur Bewältigung der "Flüchtlingskrise". Dabei bedient man sich der einfachen Amtshilfe im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 GG, konkretisiert in Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Paragraphen 4 bis 8). Dabei ist für jede gewünschte Hilfeleistung ein Antrag der ersuchenden Behörde erforderlich, über den im Einzelfall von der ersuchten Behörde zu entscheiden ist. Beispielsweise waren Ende 2015 bis zu 9000 Soldatinnen und Soldaten an über 80 deutschen Standorten kontinuierlich zur Betreuung, Verteilung und Unterbringung, zur Registrierung und Erfassung von Flüchtlingen, zu ihrer medizinischen Versorgung sowie zur Unterstützung beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt befanden sich in sämtlichen mandatierten Auslandseinsätzen der Bundeswehr etwa 3000 Soldatinnen und Soldaten. Dieses Zahlenverhältnis läßt erahnen, wie bedeutsam der Einsatz im Inneren längst geworden ist. [2]

Daß die zivil-militärische Zusammenarbeit stets mit Synergieeffekten und tatsächlichen oder in Aussicht gestellten Vorteilen für die Zivilbevölkerung argumentiert, liegt auf der Hand. Anders ließen sich weder die Vorbehalte gegen eine wachsende Präsenz der Bundeswehr aus dem Feld schlagen noch die gesetzlichen Schranken Zug um Zug aufweichen. So plausibel und nutzbringend daher im Einzelfall der zivil-militärische Schulterschluß anmuten mag, kann doch die Widerstandsfähigkeit im Kontext neuer Bedrohungsszenarien nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Nimmt man die Politik beim Wort, daß die Ursachen von Krieg und Massenflucht zu bekämpfen seien, darf dies nicht auf fernen Schauplätzen enden oder gar die Waffengänge der NATO-Staaten rechtfertigen. Kehrt der Krieg schlußendlich in die westlichen Metropolen zurück, von denen er ausgegangen ist, stellen sich andere und grundsätzlichere Fragen nach der Art und Herkunft dieser weltweiten Auseinandersetzung um eine militärische Vormachtstellung als Grundlage ökonomischer Hegemonie.


Innenhof mit breiter Treppe - Foto: © 2016 by Schattenblick

Im Haus der Bundespressekonferenz
Foto: © 2016 by Schattenblick


Fußnoten:

[1] http://www.nzz.ch/article9VJUV-1.316640

[2] http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/12815.pdf


4. Oktober 2016


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