Vor der Entscheidung des Bundestages über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe
Interview mit Prof. Dr. Lars Castellucci
Das Gespräch führte Christa Schaffmann - 12. Juni 2023
Die Entscheidung des Bundestages über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe steht unmittelbar bevor. Sie soll noch vor der Sommerpause des Parlaments fallen. Christa Schaffmann führte aus diesem Anlass ein Gespräch mit Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), dessen Gesetzentwurf gemeinsam mit Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Pau (Die Linke) und Benjamin Strasser (FDP) entstanden ist. Der Gesetzentwurf will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe, vor. Das Gespräch fand statt, bevor Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Helling-Plahr (FDP) am 13. Juni 2023 ihren neuen gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundespressekonferenz vorstellten [1].
Prof. Dr. Lars Castellucci MdB: "Ich sehe es immer als unsere erste Aufgabe, am Lebenswillen zu arbeiten und nicht einfach eine Möglichkeit anzubieten, Leben zu beenden."
Foto: 2021 by Thomas Köhler/Photothek
Schattenblick: Sie haben gegenüber dem Evangelischen Pressedienst im Mai Änderungen an Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf angekündigt, die sich als Ergebnis sowohl aus den Anhörungen von Sachverständigen als auch aus weiteren Gesprächen mit Betroffenen ergeben haben. Worum geht es da?
Lars Castellucci: Wir haben ein Schutzkonzept erstellt im Sinne des Urteils des Verfassungsgerichts, das uns den Auftrag gegeben hat, "dafür Sorge zu tragen" - eine meines Erachtens starke Formulierung! -, dass der freie Wille eines Suizidwilligen tatsächlich gegeben ist, also niemand in einer akuten Krise oder von außen durch Druck beeinflusst eine Kurzschlussentscheidung trifft.
Wir haben deshalb entschieden, dass diejenigen, die dafür am besten ausgebildet sind, die Freiverantwortlichkeit von Menschen zu erkennen, auch damit beauftragt werden das zu prüfen, wenn jemand den assistierten Suizid in Anspruch nehmen möchte. Das sind Psychiater/Psychiaterinnen. Doch von mehreren Seiten sind wir darauf hingewiesen worden, dass nicht der gleiche Fehler wie 2015 passieren darf und etwas, was ermöglicht werden soll, dann doch praktisch unmöglich wird. Das könnte passieren, wenn gar keine ausreichende Zahl dieser Fachleute flächendeckend zur Verfügung steht. Es ist unser Anliegen, den Zugang zur Suizidassistenz zu ermöglichen, aber zugleich den freien Willen zu sichern, und zwar nicht nur in Ballungszentren, wo vielleicht eine bessere Versorgung existiert, sondern auch in der Fläche. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Begutachtung auch für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu öffnen.
Ein weiterer Punkt betrifft das Werbeverbot. Dies regeln wir nicht mehr über das Strafrecht, sondern über das Heilmittelwerbegesetz. Werbeveranstaltungen für den assistierten Suizid oder Plakate in Altenheimen soll es nicht geben, aber Informationen müssen für alle verfügbar sein.
Außerdem wollen wir eine Evaluation ins Gesetz aufnehmen. Das war im ersten Entwurf nicht so vorgesehen, erscheint uns aber als unverzichtbar, denn natürlich muss man die Wirkungen dieses Gesetzes nachverfolgen und ggf. Korrekturen vornehmen.
Ein letzter Punkt betrifft Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime. Wir stellen klar, dass auch dort niemand verpflichtet ist, an einem assistierten Suizid mitzuwirken. Die Rechte von Bewohnern bleiben davon aber unberührt, und auch wenn jemand beispielsweise nicht mehr transportfähig wäre, darf dies seinen Zugang zu Hilfe nicht verstellen.
Ich bin bekanntermaßen kein Freund der Suizidassistenz; das habe ich mehrfach deutlich gemacht, aber ich bin auch kein Mensch, der anderen seine Sicht der Dinge aufnötigen will. Wir müssen Suizidassistenz ermöglichen, wollen aber nicht, dass daraus ein neues gesellschaftliches Modell entsteht. Denn machen wir uns nichts vor: Wenn im Nebenzimmer gerade ein assistierter Suizid stattfindet oder stattgefunden hat, dann kann das Einfluss auf andere Bewohnerinnen und Bewohner haben und dazu führen, dass diese sich die Frage stellen, ob es für sie nicht auch bald an der Zeit ist, ihr Leben zu beenden.
Schattenblick: Für mich ist eine freie Entscheidung erst gegeben, wenn jemand ausreichend Informationen bekommt. Bei anderen politischen Themen werden viel mehr Details mitgeteilt, auch kontroverse Ansichten beschrieben. Bei diesem Thema - so mein Eindruck - findet das nicht statt. Wird Ihres Erachtens genug getan, damit sowohl alle Ärzte, Pfleger, alle Betroffenen und auch so viele Bürger wie möglich wissen, wie Sterbehilfe abläuft, wie niedrig die tatsächlichen Zahlen in Deutschland sind, so dass erst gar keine Panik vor einem Dammbruch aufkommen kann?
Lars Castellucci: Informationen sind unbedingt notwendig. Unter anderem deshalb haben wir in der Corona-Zeit die Entscheidung über das Gesetz verschoben, denn in dieser Zeit wären viele Diskussionen in der Öffentlichkeit sowie persönliche Gespräche in Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreisen ja sehr erschwert gewesen. Wir wollten das Thema rausholen aus der Tabuzone und haben es deshalb erst jetzt für Juli auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl es Gesetzentwürfe ja schon länger gab.
Wir sind gesetzgeberisch gefordert oder genauer gesagt: wir fühlen uns aufgefordert, eine Regelung zu finden. Aber eigentlich bewegen wir uns in einem Feld, das sich einer wirklich guten Regelung fast entzieht. Es geht um Grenzbereiche des Lebens, um sehr individuelle Situationen. Und dann sagt das Bundesverfassungsgericht auch noch, dass wir eine Regelung für alle - nicht nur für die Schwerkranken, nicht nur für die Alten - treffen sollen, sondern für alle, die zu einer freiverantwortlichen Entscheidung in der Lage sind und sich für einen Suizid entscheiden, bei dem sie Hilfe in Anspruch nehmen wollen ...
Schattenblick: ... sich nicht auf Gleise legen oder erhängen wollen.
Lars Castellucci: Ich appelliere deshalb auch an die Eigenverantwortung, und die beginnt mit Patientenverfügungen und mit Vorsorgevollmachten. Die gehen derzeit zahlenmäßig leider zurück, dabei schützen sie Menschen und verschaffen Klarheit darüber, was der einzelne Mensch will und was nicht. Niemand muss der Apparatemedizin ausgeliefert sein, der das für sich ausschließt.
Schattenblick: Da bin ich ganz bei Ihnen. Doch zurück zur bevorstehenden Abstimmung im Bundestag. Wie groß bewerten Sie Ihre Chancen im Parlament, nachdem Sie sich trotz starker Kritik aus den Reihen der sachverständigen Juristen nicht von dem Versuch trennen konnten, am Strafrecht als Heilsbringer bei der Regulierung der Sterbehilfe festzuhalten? Haben Sie die Einwände des Deutschen Anwaltsvereins und anderer nicht überzeugt, dass nämlich ein Strafbedürfnis für die geschäftsmäßige Förderung der straflosen Selbsttötung nicht erkennbar und nicht begründet ist, und zudem die reine Möglichkeit, dass ein strafloser assistierter Suizid bei mehr Menschen den Sterbewunsch erzeugen und intensivieren könnte, in der Rechtsgutlehre nicht ausreicht, um mit einer strafrechtlichen Regelung zu reagieren?
Lars Castellucci: Wenn Leute bei unserem Entwurf mit dem Strafrecht fremdeln, kann ich das nachvollziehen. Jedoch überzeugen mich die beiden anderen Gesetzentwürfe nicht; einen Antrag bei einer Behörde stellen zu müssen, finde ich überhaupt nicht liberal. Unserem Entwurf spricht man ja ab, liberal zu sein; zu Unrecht, wie ich finde, denn wir ermöglichen die Sterbehilfe ja auch. Die Frage ist, wie niedrigschwellig der Zugang wird. Je niedrigschwelliger, umso mehr Suizide wird es geben. Entscheidend ist, dass die Selbstbestimmung wirklich gesichert ist, dass ein dauerhafter, fester Wille zum Suizid besteht. Ob Künast und Helling-Plahr durch den angekündigten gemeinsamen neuen Entwurf Stimmen gewinnen werden oder sogar verlieren, ist reine Spekulation. Beides ist möglich. Die verbleibende Zeit bis zur Abstimmung im Parlament wird sehr intensiv werden, was die Kommunikation und die Überzeugungsarbeit betrifft. Es gibt auch die Möglichkeit, dass gar kein Antrag eine klare Mehrheit bekommt und es damit bei einem ungeregelten Zustand bleibt ...
Schattenblick: ... was viele Betroffene nicht als die schlechteste Lösung empfänden, wie ich aus vielen Gesprächen weiß. Profitieren Sie und Ihre Gruppe davon, dass nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung für sich selbst einen assistierten Suizid in Erwägung zieht und deshalb der Druck auf das Parlament aus der Bevölkerung heraus, eine liberalere Entscheidung im Sinne des Bundesverfassungsgerichts zu fällen, relativ gering ist?
Lars Castellucci: Es gibt immer wieder seltene Krankheiten oder andere Themen, die nur sehr wenige Menschen betreffen und deshalb in der Politik Schwierigkeiten haben, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Aber bei diesem Themenfeld erlebe ich eine hochkonzentrierte Debatte, große Ernsthaftigkeit. Es ist eine klassische Gewissensentscheidung und kein Bemühen um Wählerstimmen. Es geht nicht um die Frage, wie viele Menschen es betreffen könnte, sondern um unsere Vorstellung vom Zusammenleben. Wir sagen: Niemand soll sich überflüssig fühlen. Wer Hilfe, Beratung, Unterstützung, Nähe benötigt, soll sie erhalten und nicht einfach den schnellen Weg aus dem Leben aufgezeigt bekommen.
Die Individualisierung lässt uns alle freier leben als jede Generation zuvor. Aber wir sind nun einmal nur als soziale Wesen ganz Mensch. Jeder versucht stark zu sein, aber das sind wir nicht immer - nicht als Kinder und auch in späteren Phasen des Lebens nicht. Von einem Moment auf den anderen kann sich alles ändern. Das ist kein Defizit, sondern gehört zu uns. Und das kann man auch miteinander tragen, indem wir gut miteinander umgehen und füreinander da sind.
Schattenblick: Das klingt, als hofften Sie mit diesem Gesetzentwurf die Welt, mindestens die deutsche, retten zu können. Das kann das Gesetz meines Erachtens nicht leisten, und das war auch nicht das Angebot und schon gar nicht die Forderung des BVerfG an den Bundestag. Fürchten Sie einen Dammbruch, eine inflationäre Entwicklung von Sterbehilfefällen, wenn Ihr Entwurf nicht gewinnt?
Lars Castellucci: Ich glaube nicht an eine rasche Zunahme der ein oder zwei Prozent von Menschen, die den selbstbestimmten Tod wählen, oder dass es gar der Mehrheitsweg in Deutschland wird, um aus dem Leben zu scheiden. Aber jeder einzelne Mensch ist mir wichtig. Ich will, dass niemand sich überflüssig fühlt in diesem Land, und deshalb geht es mir um die eine Person, die irgendwo vereinsamt ist, von niemandem mehr das Gefühl bekommt, eine Bedeutung zu haben und die dann mitbekommt, dass es offenbar völlig in Ordnung, ja fast normal ist, sich aus dem Leben zu verabschieden. Für mich heißt das: Ich sehe es immer als unsere erste Aufgabe, am Lebenswillen zu arbeiten und nicht einfach eine Möglichkeit anzubieten, Leben zu beenden.
Schattenblick: Ich versichere Ihnen nach Gesprächen mit Betroffenen: es ist mitnichten eine einfache Möglichkeit, die Entscheidung über das eigene Lebensende zu treffen und sie in die Tat umzusetzen.
Lars Castellucci: Bislang nicht, aber jetzt eröffnen alle vorliegenden Gesetzentwürfe den Zugang zu einem todbringenden Medikament.
Gleichzeitig regelt die Ärzteschaft, dass niemand die Zulassung verliert, der oder die sich als Arzt oder Ärztin an einem Suizid beteiligt. Wir schaffen also die Möglichkeit, aber ich bleibe dabei, dass wir sie nicht zum Modell machen sollten.
Unser Gesetzentwurf ist eine Einladung an alle Kolleginnen und Kollegen, das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen, indem der assistierte Suizid ermöglicht und die Selbstbestimmung dabei geschützt wird. Dazu definieren wir klar, unter welchen Voraussetzungen der assistierte Suizid erlaubt ist. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Schattenblick: Danke für das Gespräch.
[1] Schattenblick-Bericht über den neuen gemeinsamen Gesetzentwurf von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Helling-Plahr (FDP), der auf der Bundespressekonferenz am 13. Juni 2023 vorgestellt wurde:
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/report/m0rb0036.html
Christa Schaffmann ist Diplomjournalistin und arbeitet seit zehn Jahren als freie Autorin und PR-Beraterin, nachdem sie zehn Jahre Chefredakteurin von Report Psychologie, der Fach- und Verbandszeitschrift des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, war.
Weitere Artikel der Autorin zum Thema "Assistierter Suizid" in Form von Berichten und Gesprächen mit Expert*Innen verschiedener Berufs- und Interessengruppen sind im Schattenblick unter dem kategorischen Titel "Am Lebensrand - der assistierte Suizid ..." zu finden unter:
Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT → BERICHT
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_bericht.shtml
Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT → INTERVIEW
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_interview.shtml
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Juni 2023
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