Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → SOZIALES


MENSCHENRECHTE/043: UN-Folterkonvention darf von der Bundesregierung nicht verletzt werden (medico international)


medico international - Pressemitteilung vom 23. Juni 2016

Internationaler Tag zur Unterstützung der Folteropfer:
Die UN-Folterkonvention darf von der Bundesregierung nicht verletzt werden


Anlässlich des "Internationalen Tages zur Unterstützung der Folteropfer" am 26. Juni 2016 fordern die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) und die Frankfurter Hilfs- und Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international die Bundesregierung auf, die Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus der UN-Antifolterkonvention von 1987 ergeben. Menschen, die Opfer von Folter, Gewalt und Verfolgung geworden sind, müssen geschützt werden und die nötigen Hilfen erhalten. Es ist ihnen eine "so vollständige Rehabilitation wie möglich" zu ermöglichen.

Mit der Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Folteropfer zu schützen und bestimmte Leistungen für diese zu gewährleisten - diese Verpflichtungen werden aber nur unzureichend umgesetzt. Demnach müssen jedem Opfer von Folter medizinische, psychologische, rechtliche und soziale Leistungen bereitgestellt werden, um eine so vollständige Rehabilitation wie möglich zu gewährleisten. [Abs.11 CAT-C-GC-3] Zudem dürfen Menschen keinesfalls in ein Land abgeschoben oder zurückgeführt werden, in dem sie Gefahr laufen, gefoltert zu werden. [Art. 3 CAT] Deutschland muss hier Sorge dafür tragen, dass gerade Menschen, die Gewalt, Verfolgung und eine lebensbedrohliche Zeit der Flucht erlebt haben, die Möglichkeit erhalten, Sicherheit und Stabilität in ihr Leben zu bringen.

Die deutsche Politik untergräbt diese Prinzipien, indem sie die Leistungen etwa durch das Asylbewerberleistungsgesetz deutlich begrenzt. Die Bundesregierung kann keine flächendeckende psychosoziale Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und Folteropfern gewährleisten" kritisieren BAfF und medico international.

Mehr noch: Das geplante Integrationsgesetz der Bundesregierung unterstellt Geflüchteten einen generellen Integrationsunwillen. Insgesamt stehen die Regelungen der Chance entgegen, dass Flüchtlinge, die Gewalt, Verfolgung und Folter erlebt haben, möglichst schnell eine sichere Perspektive und Möglichkeiten zur Inklusion in gesellschaftliches Leben erhalten.

Die BAfF e.V. und medico International fordern die Bundesregierung auf die UN-Antifolterkonvention vollumfänglich umzusetzen. Geflüchtete und Überlebende von Folter und Verfolgung müssen geschützt und es muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Sicherheit und Unterstützung zu erhalten. Die Regierung muss dazu beitragen, dass die Gesellschaft auch die nötigen Bedingungen und den Raum für eine tatsächliche Integration schafft.

*

Fachtagung Traumatische Zeiten - Geflüchtete zwischen Solidarität und Abwehr"

Freitag 24. JUNI Berlin

Was macht Menschen krank- im Herkunftsland, auf der Flucht und nach Ankunft im Exilland - und was benötigen sie, um mit ihren Erlebnissen umzugehen? Denn die Erfahrungen aus der langjährigen Arbeit von medico international und den Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in ganz Deutschland zeigt, dass die Bundesregierung der Aufgabe, Geflüchtete und Opfer von Folter bedarfsorientiert zu versorgen, nicht gerecht wird.

www.baff-zentren.org/news/tagung-traumatische-zeiten/

*

Quelle:
medico international - Pressemitteilung vom 23. Juni 2016
Herausgeber: medico international
Burgstraße 106, 60389 Frankfurt am Main
Tel.: 069/944 38-0, Fax: 069/43 60 02
E-Mail: info@medico.de
Internet: www.medico.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang